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Kardinal Marx bremst die "Eucharistische Ökumene" aus, wo es geht. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz muss aufpassen, dass er nicht von einem oder zwei Päpsten überholt wird

 

Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz ging am 22. Februar 2018 mit der Ankündigung ihres Vorsitzenden Reinhard Kardinal Marx zu Ende, dass eine Änderung bezüglich der Ökumene bevorstehe. Mit großer Mehrheit habe die Bischofskonferenz beschlossen, dass konfessionsverschiedene Ehepaare zukünftig in "Notfällen" gemeinsam zur Eucharestie gehen dürfen, vor allem, wenn der getrennte Eucharestie-Empfang die Ehe gefährden könnte. Der KNA-Chefredakteur Ludwig Ring-Eifel nannte diese angekündigte Neuerung einen Fortschritt im Schneckentempo.(1) Ein Journalist sprach auf der Pressekonferenz von Reinhard Kardinal Marx am Ende der Deutschen Bischofskonferenz davon, dass dies eher wie ein Rückschritt als ein Fortschritt klinge.

Reinhard Kardinal Marx kämpft mit allen Mitteln gegen die "Eucharistische Ökumene". Dies zeigt sich an drei Beispielen.

1. Nachdem Elke Göß, Pfarrerin ohne Dienstauftrag der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, am 23. März 2008 im Vatikan durch sieben vatikanische Polizisten zehn Körperverletzungen zugefügt worden waren, die als Vergewaltigung gewertet werden können, hat Elke Göß sich mehrfach in den Jahren 2016 und 2017 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewandt und ihn um Hilfe gebeten. Kardinal Marx hat nie persönlich geantwortet. Zwar hat er angeblich einen Geistlichen im Erzbistum München mit der Bearbeitung der Anfrage von Elke Göß beauftragt, doch dieser Geistliche war niemals zu sprechen. Bei einer Veranstaltung in München sprach Elke Göß Kardinal Marx im April 2017 persönlich an. Kardinal Marx war uninteressiert, zeigte weder Mitleid noch entschuldigte er sich und äußerte als einzige Reaktion, Elke Göß solle den juristischen Weg beschreiten. Das sei das Richtige. Das Ergebnis der Strafanzeige in Rom am 30. August 2017 und in Regensburg am 31. August 2017 ist, dass die Regensburger Staatsanwältin Christine M., die im evangelischen Kirchenrecht promoviert hat und die über Jahre hinweg die Missbrauchsfälle bei den Regensburger Domspatzen liegen liess, weshalb das Bistum den Sonderermittler Rechtsanwalt Ulrich Weber einsetzen musste, alle zehn Körperverletzungen zusammenfasste und ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung in die Wege leitete. Die Täter der vatikanischen Gendarmerie dürften darüber wenig erfreut sein. Zudem ist diese juristische "Lösung", die Kardinal Marx vorgeschlagen hat, geeignet, erneut einen Spalt zwischen der vatikanischen Gendarmerie und der von ihr geschädigten Pfarrerin ohne Dienstauftrag Elke Göß einzuziehen. Auch das Strafmaß dürfte bei einer Verhandlung wesentlich höher ausfallen, wenn juristisch von einer dreistündigen Vergewaltigung ausgegangen wird. Auf jeden Fall hätte der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern Dr. Heinrich Bedford-Strohm Hilfe leisten müssen. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einer Mitarbeiterin beizustehen, die Opfer eines sexuellen Übergriffes geworden ist, sagte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lüders in den Medien zur #metoo-Debatte. Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat. Wenn zwei Bischöfe nicht helfen, ist es eine zweifache unterlassene Hilfeleistung.

2. Kardinal Marx hat erst im vergangenen Jahr eine neue Initiative gestartet, durch die Frauen ohne theologische Vorbildung und ohne eine geistliche Berufung in Leitungsfunktionen in der römisch-katholischen Kirche kommen sollen. Diese Initiative richtet sich explizit gegen das Frauenpriestertum und auch gegen eine theologische Qualifizierung von weiblichem geistlichem Personal in der römisch-katholischen Kirche.  Gleichzeitig werden die Aufgaben der Priester immer stärker minimiert. Ihr Proprium erscheint manchmal nur noch die Einsetzung der Eucharestie zu sein. Eine solche Beschränkung widerspricht der "Eucharistischen Ökumene" in deren Grundsätzen.

3. Eine angebliche Neuerung kündigte Reinhard Kardinal Marx zum Ende der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt an. Angeblich wehre der CIC  844,1 von 1983 eine Teilnahme von Protestantinnen und Protestanten an einer katholischen Eucharestie-Feier grundsätzlich ab. Dafür bräuchte es nun eine seelsorgerliche Korrektur, die keinesfalls ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung sei. Lediglich "in Notfällen" dürften mit einem Katholiken verheiratete Protestantinnen und mit einer Katholikin verheiratete Protestanten an der Eucharestie teilnehmen.

Man fragt sich, ob Reinhard Kardinal Marx jemals im Petersdom oder auf dem Petersplatz an einer Messe mit dem Papst teilgenommen hat. Wenn Papst Franziskus eine Messe hält, kommen Menschen aus den verschiedendsten Ländern der Welt in den Petersdom oder auf den Petersplatz. Kein Priester, der die Eucharestie austeilt, fragt, ob derjenige oder diejenige, die den konsekrierten Leib Christi empfangen möchten, römisch-katholischen Glaubens ist. Nicht selten empfangen im Petersdom oder auf dem Petersplatz bei Papstmessen und auch bei Apostolischen Reisen bei Papstmessen Nichtgetaufte die Eucharestie.

Reinhard Kardinal Marx ist erst seit 2007 Erzbischof von München und Freising und damit erst seit zehn Jahren mit den bayerischen kirchlichen Verhältnissen vertraut. Im mittelfränkischen A. war es bereits um 1980 schon üblich, dass Protestantinnen und Protestanten in der römisch-katholischen Kirche zur Eucharestie durch den konsekrierenden Priester eingeladen wurden. Aus den 1980er Jahren gibt es zudem mehrere ökumenische Arbeitspapiere, die keinen Dissenz in der Abendmahls- bzw. Eucharestielehre zwischen der römisch-katholischen und den evangelischen Kirchen konstatieren. Damals bestand lediglich ein Dissenz in der Ämterfrage. In Italien war es bereits vor zehn Jahren möglich, als Protestantin oder Protestant von einem Priester die Erlaubnis zu bekommen, an der Eucharestie partizipieren zu können. Elke Göß, Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ohne Dienstauftrag, empfing jedes Mal bei einer Messe mit Papst Benedikt XVI. oder mit Papst Franziskus seit Ostern 2006 selbstverständlich die Eucharestie. Kein Priester hat ihr dies jemals mit Hinweis auf CIC 844,1 verwehrt.

Reinhard Kardinal Marx geiselt mit seinem Vorstoß, die Eucharestie-Teilnahme für mit einem Katholiken verheiratete Protestantinnen und für mit einer Katholikin verheirateten Protestanten zu erlauben, erneut die konfessionsverschiedenen Ehepaare. Kardinal Marx sticht wieder in die Wunde dieser schon so oft als Bremsklötze für eine weitreichende Ökumene missbrauchten Ehepaare. Sein unausgesprochenes Ziel ist es, Verunsicherung zu verbreiten, ob Protestantinnen und Protestanten rechtmäßig gültig die Eucharestie in der römisch-katholischen Kirche erhalten können. Damit will Kardinal Marx wiederum die deutschen Katholikinnen und Katholiken in Stellung bringen gegenüber Rom, auch wenn Kardinal Marx zum Beratungsstab von Papst Franziskus gehört. Schon Karl Kardinal Lehmann hat immer eine deutsche Sonderrolle propagiert und heimlich im Hintergrund Resentiments gegen Rom und von dort kommende Veränderungen geschürt, wodurch die deutschen Veränderungswünsche immer als unrechtmäßig gegenüber Rom erschienen. Kardinal Marx spielt nun das gleiche Spiel.

Das Fazit für die "Eucharistische Ökumene" wird sich dadurch nicht ändern. Papst Benedikt XVI. hatte weitgehende Vorbereitungen für eine weltweite Feier der "Eucharistischen Ökumene" vorbereitet. Das weiss Reinhard Kardinal Marx. Wie stark muss es den emeritierten Papst Benedikt XVI. schmerzen, wenn ausgerechnet sein Nachnachfolger sein ehemaliges Bistum so sehr in Stellung bringen will gegen die "Eucharistische Ökumene". Doch es gibt weder von Papst Benedikt XVI. noch von Papst Franziskus eine einzige Äußerung gegen die Gültigkeit der "Eucharistischen Ökumene" und diese wurde mit einer Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, die derzeit keinen Dienstauftrag hat, am 14. Juni 2008 erstmals gefeiert. Auch weitere Planungen in Rom werden sich nicht von der reaktionären "Fortschrittsökumene" von Reinhard Kardinal Marx hemmen lassen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx muss aufpassen, dass er nicht von einem oder von beiden Päpsten bei einer Feier der "Eucharistischen Ökumene" überholt wird. Derzeit haben die deutschen Bischöfe noch eine Einspruchsfrist gegen die angebliche Neuerung bezüglich der Eucharestie-Teilnahme konfessionsverschiedener Ehen. Sie sollten sie nutzen, Einspruch erheben und stattdessen "alte" ökumenische Papiere aus den 1980er Jahren lesen, sich an die Vorbereitungen von Papst Benedikt XVI. bezüglich der "Eucharistischen Ökumene" vor rund acht Jahren erinnern und sich die Freude vergegenwärtigen, die eine weltweite Feier der "Eucharistischen Ökumene" auslösen würde.

 

Elke Göß

 

(1) vgl. Ring-Eifel Ludwig (2018): Bishöfe ringen um Lösungen bei konfressionsverschiedenen Ehen. Fortschritt im Schneckentempo, https://www.domradio.de/themen/bischofskonferenz/2018-02-22/bischoefe-ringen-um-loesungen-bei-konfessionsverschiedenen-ehen,23.02.2018

 

erschienen bei Lib & In am 23. Februar 2018

 

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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