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Das Zölibat wird 2022 tausend Jahre alt. Sexueller Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Frauen muss zur Strafanzeige gebracht werden

 

Gibt es einen Zusammenhang von Zölibat und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der römisch-katholischen Kirche? Nein sagt Gerhard Ludwig Kardinal Müller, ehemaliger Präfekt der Glaubenskongregation und ehemaliger Regensburger Bischof.(1)

Kardinal Müller hat recht. Die römisch-katholische Kirche wird sich nicht vom Zölibat verabschieden. Dafür gibt es unter den Geistlichen keine Mehrheit. Deshalb kann es auch keine Forderung der "Eucharistischen Ökumene" sein, dass das Zölibat aufgelöst werden soll, damit es Priesterinnen in der römisch-katholischen Kirche geben kann. Im Jahr 2022 wird das Zölibat tausend Jahre alt. 1022 legte auf der Synode von Pavia Papst Benedikt VIII. gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. verbindlich fest, dass für Priester die Heirat verboten sein sollte.(2) Die römisch-katholische Kirche wird kaum kurz vor diesem Jahrtausend-Geburtstag das Zölibat abschaffen. In ihren Augen hat es sich bewährt. Auch Priesterinnen in der römisch-katholischen Kirche müssten zölibatär leben.

Allerdings ist es eine Forderung der "Eucharistischen Ökumene", dass sexueller Missbrauch konsequent aufgedeckt und rechtlich geahndet werden muss, und zwar sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und sexueller Missbrauch von Frauen, z.B. Nonnen, in der römisch-katholischen Kirche. Wieso dies so schwer ist und so lange dauert, ist nicht nachvollziehbar. Jeder Missbrauchsfall muss von der Kirche bei der Polizei angezeigt werden. So schnell wie möglich, nicht erst nach der Verjährung nach zwanzig Jahren. Nur so kann man dem sexuellen Missbrauch entgegenwirken und ihn so bald als möglich abschaffen. Wenn jeder sexuelle Missbrauch vor dem Gericht landet, wird schnell Schluss damit sein. Aus Sicht der "Eucharistischen Ökumene" muss gelten: Null Toleranz bei sexuellem Missbrauch! Nur eine starke Kirche gegen sexuellen Missbrauch kann die Kirche der Zukunft sein.

 

Elke Göß

 

(1) Vgl. luk/dpa/KNA (2019): „Eine diskriminierende Unterstellung“. Kardinal Müller: Keine Verbindung zwischen Missbrauch und Zölibat, https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kardinal-muller-keine-verbindung-zwischen-missbrauch-und-zolibat,02.01.2019

(2) Vgl. Zölibat, https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%B6libat,02.01.2019

 

2. Januar 2019

 

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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