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Der bayerische Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm kann Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) Elke Göß keinen Dienstauftrag für eine Eucharistie-Feier mit dem Papst in Rom geben

 

Alles im Zusammenhang mit der "Eucharistischen Ökumene" ist Neuland. Fast alles. Selbstverständlich gibt es jetzt existierende Kirchengesetze auf Seiten der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern und auf Seiten der römisch-katholischen Kirche, die bisher galten und die auch weiterhin Geltung beanspruchen können. Elke Göß ist Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag). Dies bedeutet, sie könnte jederzeit einen Dienstauftrag erhalten. Dies ist derzeit von Seiten der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern nicht vorgesehen. Würde Elke Göß die Bezeichnung "außer Dienst" (a.D.) tragen, so würde die Frage, ob sie jemals in Zukunft einen Dienstauftrag erhalten könnte, nicht mehr offen sein. Der Dienst läge bei "außer Dienst" hinter ihr.

Elke Göß ist seit 1. Juli 2000 nicht mehr im Dienst der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern tätig. Ihr aktiver Dienst in der Kirchengemeinde Stammbach als Pfarrerin zur Anstellung (Pfarrerin z.A.) ging bis zum 31. Dezember 1999. Den letzten Gottesdienst hielt Pfarrerin z.A. Elke Göß am Heiligen Abend, 24. Dezember 1999, in Stammbach und am Ersten Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember 1999, in Mannsflur. Beide Gottesdienste waren sehr gut besucht. Da Pfarrerin z.A. Elke Göß im Jahr 1999 die doppelte Anzahl an Gemeindemitgliedern zu versorgen hatte, ohne dass ihr ein finanzieller Ausgleich gewährt worden wäre, und da sich die Landeskirche bereit erklärt hatte, ein Übergangsgeld nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst zu zahlen und da weitere Zahlungen zu Gunsten von Elke Göß getätigt werden mussten, endete der Dienst von Pfarrerin z.A. Elke Göß am 30. Juni 2000.

Anlass für diesen Schritt war, dass Elke Göß während ihrer z.A.-Zeit in der oberfränkischen Gemeinde Stammbach ein Fernstudium in Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit der Note 1,0 absolvierte und dass sie anschließend mit dem Studium der Soziologie/Geschichte/Systematischen Theologie an der Universität Bayreuth begonnen hatte. In diesem Zweitstudium legte sie die Zwischenprüfung im Fach Soziologie im Sommersemester 1999 mit der Note 1,0 ab. Unter anderem aus diesen Gründen entschloss sich Pfarrerin z.A. Elke Göß, sich nach dem Ende ihrer Zeit in der Kirchengemeinde Stammbach, in der sie fünfeinhalb Jahre tätig war, ganz dem Zweitstudium zu widmen. Dafür wechselte sie im April 2000 zunächst an die Freie Universität Berlin und dann an die Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie auf den Diplomstudiengang der "Sozialwissenschaften" umsteigen musste. Elke Göß hat als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche alle Rechte, insbesondere die Ordinationsrechte, behalten. Die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern hat sich selbst von allen Pflichten Elke Göß gegenüber entbunden. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde der beiderseitige Entschluss getroffen, dass Elke Göß in Zukunft keinen Dienstauftrag mehr hat. Elke Göß ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass sie ihr Zweitstudium der "Sozialwissenschaften" in Berlin erfolgreich beenden würde. Sie hoffte, dass sie aufgrund ihrer sehr guten Studienergebnisse promovieren würde und sie hielt es für möglich, sich zu habilitieren. In den ersten Jahren in Berlin lief alles optimal. Im September 2004 erkrankte Elke Göß während eines Urlaubs auf Sardinien schwer an einer Gürtelrose und hätte innerhalb einer Woche fast ihr Leben verloren. Im Februar 2005 schlug ein unbekannter Mann an einer Bayreuther Tankstelle Elke Göß dreimal ins Gesicht. Die gesundheitlichen Folgen musste sie jahrelang ertragen. Im Jahr 2008 wurde Elke Göß in Bayreuth und auf dem Weg dorthin Opfer von insgesamt hundert Straftaten, die von der Polizei in Bayreuth bearbeitet wurden. Darunter waren auch über zehn Körperverletzungen. Im Juli 2009 schlug ein junger Mann im römischen Flughafen Fiumicino Elke Göß eine volle Wasserflasche aus Glas auf den Kopf. Die gesundheitlichen Folgen dieser Straftaten dauern im Grunde bis heute an. 2011 wurde Elke Göß unter Mitwirkung der Ansbacher Gerichtsvollzieherin Martina Geret das erste Mal in ihrer Bayreuther Wohnung zwangsgeräumt. 2013 räumte die Ansbacher Gerichtsvollzieherin Martina Geret alles aus der Ansbacher Wohnung, die Elke Göß gemietet hatte, aus und veruntreute den gesamten Wohnungsinhalt im Wert von 200.000 Euro. Im November 2014 schlug die Ansbacher Gerichtsvollzieherin Martina Geret erneut zu, indem sie in Abwesenheit von Elke Göß ein Zimmer bei der Diakonie, das Elke Göß gemietet hatte, versperren ließ und anschließend räumte. Von keiner dieser Zwangsräumungen durch die Ansbacher Gerichtsvollzieherin Martina Geret gibt es Nachweise der rechtmäßigen Ankündigung und es gibt auch keine Inventarlisten bzw. Nachweise, wo Gerichtsvollzieherin Martina Geret das Eigentum von Elke Göß veräußert hat. In keinem der Fälle hatte Elke Göß nachweislich irgendwelche Schulden. Diese Schädigungen dauerten bis November 2014. Seit Oktober 2015 hat Elke Göß erhebliche Probleme beim Gehen. Sie sind eine Spätfolge einer der Gewalttaten aus dem Jahr 2008. Eine Operation im Juni 2017 wurde so schlecht ausgeführt, dass Elke Göß bis heute gehbehindert ist. Diese Komplikationen sind vollkommen untypisch für eine solche Routine-Operation. Die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern hat seit 1. Juli 2000 nichts mehr unternommen, um Elke Göß zu helfen oder um ihre Rechte für sie einzufordern. Im Gegenteil. Man kann einen Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung durchaus als berechtigt ansehen. Es könnte zu einem Strafprozess gegen die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern zu Gunsten von Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) Elke Göß kommen. Da Elke Göß seit sieben Jahren als Journalistin Artikel auf ihrer eigenen Internetseite www.libandin.com schreibt, gilt sie inzwischen bei der bayerischen Justiz als Journalistin. Dennoch behält Elke Göß den Status einer Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag). Da sie inzwischen das Alter für eine lebenslange Verbeamtung erreicht hat, müßte sie sich in einer unkündbaren Position gegenüber der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern befinden. Das Personalreferat unter dem am 17. Dezember 2018 verstorbenen Oberkirchenrat Helmut Völkel (1) verweigerte bisher jegliche Auskunft zu diesem beamtenrechtlichen Status.

Das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" hat Elke Göß erstmals entworfen, als sie als 18-Jährige ein Referat über das Lima-Papier "Taufe, Eucharistie und Amt" vor dem Kirchenvorstand ihrer Heimatgemeinde in Ansbach halten sollte. Elke Göß hat diese Ideen selbst entwickelt ohne Hilfe einer anderen Person. Die Idee der "Eucharistischen Ökumene" ist somit das geistige Eigentum von Elke Göß. Erst im Pontifikat von Papst Benedikt XVI. gab Elke Göß ihrer Idee diesen Namen. Es gibt bisher aus Sicherheitsgründen keine schriftliche Ausformulierung dieser Idee, damit diese Idee Elke Göß nicht gestohlen werden kann. Alle Veröffentlichungen im Umfeld der "Eucharistischen Ökumene" von Elke Göß unterliegen einem Copyright, das sich auf jeder der Internetseiten findet, deren Eigentümerin Elke Göß ist. Obwohl Elke Göß Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern (ohne Dienstauftrag) ist, bleiben ihre Ideen bezüglich der "Eucharistischen Ökumene" ihr geistiges Eigentum und gehen nicht in den Besitz der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern über. Als Elke Göß die Ideen erstmals entwickelte, war sie Abiturientin. Während ihres Theologiestudiums prüfte sie in den einzelnen theologischen Fächern die Kompatibilität ihrer Idee mit den entsprechenden theologischen Topoi. Auch hier kann die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern kein Anrecht auf die Ideen von Elke Göß erworben haben, denn Elke Göß hat ihr gesamtes Theologiestudium voll umfänglich selbst gezahlt. Während der Vikariatszeit und der z.A.-Zeit von Elke Göß spielte das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" keine Rolle. Erst nach den zehnfachen Körperverletzungen, die Elke Göß am Ostersonntag, 23. März 2008, im Vatikan durch sieben vatikanische Polizisten zugefügt worden waren, nahm sie das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" wieder auf, versuchte es im Pontifikat von Papst Benedikt XVI. umzusetzen und ihm volle Geltung zukommen zu lassen. In den vergangenen zwölfeinhalb Jahren gab es kein einziges Gespräch mit einem Vertreter oder einer Vertreterin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, auch nicht mit Bezug auf die "Eucharistische Ökumene".

An Weihnachten 2018 war im Vatikan zu hören, der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern Dr. Heinrich Bedford-Strohm könnte Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) Elke Göß einen Dienstauftrag zu einer Messfeier mit Papst Franziskus erteilen. Diese These ist falsch. Der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern kann zwar persönlich zu dem Entschluss kommen, dass er wollen würde, dass Elke Göß einen Dienstauftrag bezüglich der "Eucharistischen Ökumene" bekommen sollte. De facto entscheidet jedoch der Landeskirchenrat, ein Gremium zahlreicher Oberkirchenräte und Oberkirchenrätinnen, über jede Personalangelegenheit in der evangelisch-lutherischen Kirche. Man müßte also sagen, der Landeskirchenrat könnte Elke Göß einen Dienstauftrag erteilen. Einen Dienstauftrag zur Feier einer Messe mit Papst Franziskus kann der Landeskirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern Elke Göß allerdings nicht erteilen. Dies liegt daran, dass Bayern nicht mit Italien oder mit dem Vatikan deckungsgleich ist. Der Kompetenzbereich jeglicher Institutionen der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern erstreckt sich nur auf das Gebiet des bayerischen Freistaats. Der Landeskirchenrat der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern kann noch nicht einmal einen Dienstauftrag erteilen für eine Arbeit in einer anderen Teilkirche innerhalb Deutschlands. In Rom bzw. im Vatikan hat die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern keinerlei Kompetenzen. Es gibt zwar einen deutschsprechenden Pfarrer in Rom in der deutschsprachigen Gemeinde in Rom. Dieser Dienstauftrag wird von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erteilt. Der höchste Repräsentant der EKD ist deren Ratsvorsitzender Dr. Heinrich Bedford-Strohm. Doch auch in der EKD entscheidet ein Gremium. Um bei der EKD in die engere Auswahl für die Pfarrstelle der deutschsprachigen Gemeinde in Rom zu kommen, bedarf es einer Empfehlung der entsendenden Teilkirche, bezüglich Elke Göß wäre dies die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern. Sollte Elke Göß als Pfarrerin der deutschsprachigen Gemeinde in Rom von der EKD entsandt werden, hätte die EKD ein Mitspracherecht bei der Frage, ob Pfarrerin Elke Göß mit einem Papst, beispielsweise mit Papst Franziskus, eine Messe feiern darf. Elke Göß ist aber nicht Pfarrerin der deutschsprachigen Gemeinde in Rom und die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern hat keinerlei rechtliche Kompetenzen außerhalb ihres regulären Zuständigkeitsbereichs.

Etwas anders sähe es aus, wenn die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern sich auf den Standpunkt stellen würde, es dürfe keine Messfeier einer evangelischen Pfarrerin mit einem Papst geben. Wie eine Begründung dagegen allerdings ausfallen könnte, ist theologisch völlig unklar. Zu bedenken wäre dabei, dass Papst Benedikt XVI., in dessen Gegenwart Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) Elke Göß erstmals die Einsetzungsworte bei einer Messfeier in Santa Maria di Leuca am 14. Juni 2008 gesprochen hat, vor seiner Wahl zum Papst Präfekt der Glaubenskongregation war. Joseph Ratzinger alias Papst Benedikt XVI. hat sich niemals abwertend oder negativ zu dem Projekt der "Eucharistischen Ökumene" geäußert. Seine Nachfolger, William Kardinal Levada, Gerhard Ludwig Kardinal Müller und der derzeitige Präfekt der Glaubenskongregation Luis Kardinal Ladaria haben sich alle drei ebenfalls niemals abwertend oder negativ zum Projekt der "Eucharistischen Ökumene", das Elke Göß entwickelt hat, geäußert. Es bedürfte somit einer ungeheueren geistlichen Anstrengung, wenn die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern argumentieren wollte, das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" sei theologisch anfechtbar oder theologisch nicht haltbar, wenn doch vier Präfekte der Glaubenskongregation in den vergangenen zwölf Jahren niemals theologisch dagegen argumentiert haben. Ein evangelischer Theologe, der gegen das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" angehen wollen würde, müßte sich zuerst mit dem Argument auseinander setzen, welchen Fehler Papst Benedikt XVI. begangen haben könnte, da dieser nichts gegen das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" eingewendet hat. Es ist nicht anzunehmen, dass vier Präfekten der Glaubenskongregation und zwei Päpsten mögliche Fehler beim Projekt der "Eucharistischen Ökumene" in den vergangenen zwölf Jahren entgangen sind.

Die These, der bayerische Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm könnte, sollte oder müßte Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) Elke Göß erst einen Dienstauftrag für eine Messfeier mit einem Papst erteilen, ist somit falsch, da sich die Kompetenzen der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern nicht auf den Vatikan bzw. auf Rom beziehen.

Theologisch dürfte es äußerst schwierig werden, von evangelischer Seite aus Fehler am Projekt der "Eucharistischen Ökumene" ins Feld zu führen, die zu einer Verhinderung weiterer Schritte in der Verwirklichung der vollen Eucharistie-Gemeinschaft beitragen könnten.

Auch von Seiten der römisch-katholischen Kirche dürfte es keine Einwände gegen das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" geben, wenn es so weiter entwickelt wird, wie Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) es bisher angedacht hat, da bereits vier Präfekte der Glaubenskongregation einschließlich zweier Päpste in den vergangenen zwölf Jahren ihre Einwände theologisch formulieren hätten können.

Essentiell für die Umsetzung des Projektes der "Eucharistischen Ökumene" ist allerdings der Entschluss des jeweiligen Papstes, in der Anerkennung dieses Projektes weiterhin Fortschritte machen zu wollen. Derzeit ist  Pfarrerin (ohne Dienstauftrag) Elke Göß weltweit die einzige Pfarrerin, mit der eine solche Feier möglich ist. Es gibt derzeit im protestantischen Bereich auch keinen Pfarrer, der die Voraussetzungen für eine Messfeier mit einem Papst erfüllen würde. Auch bei der Frage, ob und wann es zu einer ersten offiziellen Feier der "Eucharistischen Ökumene" kommen könnte, ist der jeweils amtierende Papst die zentrale Schlüsselfigur. Es liegt somit allein in der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Papstes, ob das Projekt der "Eucharistischen Ökumene" eines Tages zu einer vollen Eucharistie-Gemeinschaft zwischen der römisch-katholischen Kirche und den protestantischen Kirche führen wird, die die Voraussetzung bildet für eine voll umfängliche Kirchengemeinschaft.

 

Elke Göß

 

(1) Vgl. Göß Elke (2017): Bayerischer evangelischer Personalschef Oberkirchenrat Helmut Völkel geht bald in den Ruhestand. Er ist ein Gegner der "Eucharistischen Ökumene" erschienen bei www.eucharistia.info am 7. Dezember 2017; vgl. Göß Elke (2018): Plötzlich verstarb der ehemalige Personalchef der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern OKR i.R. Helmut Völkel, erschienen bei www.eucharistia.info am 19. Dezember 2018

 

28. Dezember 2018

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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