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Die „Eucharistische Ökumene“ ist mit Papst Franziskus, mit Papst em. Benedikt XVI. und mit deren Nachfolgern möglich

 

Die „Eucharistische Ökumene“ wird nicht durch Fake-News und Faschingsgags angekündigt oder durch sie verhindert.

Bereits kurz vor Weihnachten 2018 kursierte in Regensburg das Gerücht, nun werde es doch zu einer „Eucharistischen Ökumene“ mit Papst em. Benedikt XVI. kommen. Er werde es machen, wurde verbreitet. Dies ist eine Fake-News. Von wem sie ausgestreut wurde, ist nicht wichtig.

Entscheidend ist zu wissen, dass die erste „Eucharistische Ökumene“ bereits am 14. Juni 2008 in Santa Maria di Leuca mit Papst Benedikt XVI. stattgefunden hat. Diese Zäsur in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche in anerkanntermaßen gültig. Diese Zäsur hat zwei Auswirkungen.

1. Seitdem kann Elke Göß, derzeit Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ohne Dienstauftrag, aufgrund ihrer in der Apostolischen Sukzession erfolgten Ordination und aufgrund ihrer zölibatären Lebensweise, die sie in Anerkennung dieses Lebensstils in der römisch-katholischen Kirche mit allen Priestern der römisch-katholischen Kirche teilt, die Einsetzungsworte bei Messen in der römisch-katholischen Kirche wie die Priester der römisch-katholischen Kirche mitsprechen. Es gibt nur sehr wenige Pfarrerinnen und Pfarrer in protestantischen Kirchen, die in der Apostolischen Sukzession ordiniert sind. Von diesen hält sich fast niemand an die Forderung einer zölibatären Lebensweise, die römisch-katholische Priester erfüllen müssen, um Dienst tun zu dürfen. Zölibat bedeutet, ehelos zu leben. Das Zölibat unterscheidet sich vom Keuschheitsgelübde, das Nonnen und Mönche ablegen. Mitglieder der geistlichen Orden versprechen zudem, auf Sex zu verzichten.

An der Wirkung der Ordination, die Pfarrerin z.A. Elke Göß am 24. Mai 1995 durch Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl in der Apostolischen Sukzession in der Kirchengemeinde Stammbach in Oberfranken erhalten hat, kann sich nichts mehr ändern. Auch nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven kirchlichen Dienst zum 30. Juni 2000 hat Elke Göß alle Ordinationsrechte behalten. Elke Göß ist seitdem Pfarrerin ohne Dienstauftrag. Es ist in einem Beamtenverhältnis und auch bei anderen Beschäftigungsverhältnissen üblich, das Ende einer Tätigkeit mit einer Entlassung zu markieren. Damit ist die Lossprechung von allen Pflichten gegenüber der Kirchengemeinde, in der eine Pfarrerin oder ein Pfarrer Dienst getan hat, verbunden. Diese erfolgte durch den Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern Dr. Johannes Friedrich in Absprache mit dem Landeskirchenamt der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern und bezog sich bei Pfarrerin z.A. Elke Göß auf das konkrete Dienstverhältnis gegenüber der Kirchengemeinde Stammbach.

Elke Göß ist weiterhin Pfarrerin. Da sie nicht aktiv ist, hat man hierfür die Formulierung gewählt, „ohne Dienstauftrag“. Der Erwerb der Ordinationsrechte erfolgte durch ein Theologiestudium, das Erste Theologische Examen, das Vikariat, das Zweite Theologische Examen, die Berufung auf eine z.A.-Pfarrstelle, den Antrag auf die Ordination und durch einige Gutachten, die während dieser zehnjährigen Vorbereitungszeit auf die Ordination durch Geistliche der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern erstellt wurden.

Diese Vorbereitungszeit hatte Elke Göß für zwei Jahre zwischen 1992 und 1994 nach dem Vikariat und vor der z.A.-Zeit unterbrochen, als sie bei der Pressestelle des 25. Deutschen Evangelischen Kirchentages in München arbeitete und Praktika bei verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen in München und Ansbach absolvierte.

Die z.A.-Zeit begann am 1. Juli 1994. Elke Göß wurde am 24. Mai 1995 als Pfarrerin z.A. durch Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl in der Kirchengemeinde Stammbach ordiniert. Die Ordination erfolgte aus familiären Gründen erst relativ spät, rund zehn Monate nach Antritt der z.A.-Stelle. Der aktive Dienst in der Kirchengemeinde Stammbach endete regulär nach fünfeinhalb Jahren am 31. Dezember 1999. Das Dienstverhältnis lief noch bis 30. Juni 2000. Mit dem erfolgreichen Abschluss einer z.A.-Zeit wird die Bewerbungsfähigkeit von einer evangelisch-lutherischen Kirche verliehen. Pfarrerin z.A. Elke Göß hat ihren aktiven Dienst im Einvernehmen mit der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern im Jahr 2000 beendet und sich nicht auf eine andere Pfarrstelle beworben. Sie hat ihr an der Universität Bayreuth begonnenes Zweitstudium an der Freien Universität Berlin und an der Humboldt-Universität zu Berlin fortgesetzt.(1) Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst hat Elke Göß alle Ordinationsrechte, die sie sich durch das erfolgreiche Bestehen der Voraussetzungen erworben hat, behalten. Sie ist damit Pfarrerin auf Lebenszeit. Elke Göß hat dies seit ihrem 13. Lebensjahr angestrebt.

Alle diese Fakten wurden von Papst Benedikt XVI., der vorher Präfekt der Glaubenskongregation war, geprüft. Es gibt keine einzige Äußerung von Papst Benedikt XVI., von Papst Franziskus, von einem Kardinal der römisch-katholischen Kirche oder von einem Bischof der römisch-katholischen Kirche, die die Gültigkeit dieser ersten “Eucharistischen Ökumene“ von Papst Benedikt XVI. mit Elke Göß, Pfarrerin ohne Dienstauftrag, am 14. Juni 2008 in Frage stellen würde.

Es waren weltweite Feierlichkeiten in der römisch-katholischen Kirche unter Papst Benedikt XVI. mit Elke Göß, Pfarrerin ohne Dienstauftrag, zur „Eucharistischen Ökumene“ geplant. Für Kardinäle wurden spezielle Messgewänder entworfen und angefertigt. In römisch-katholischen Kirchengemeinden gibt es Kelche und Patenen mit einem speziellen Muster. In der Nähe des Vatikans wurde eine Wohnung mit modernen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet. Ein weiblicher Bodyguard wurde extra eingestellt. Mit weltweiten Feierlichkeiten zur „Eucharistischen Ökumene“ wäre eine Eingliederung von Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag, in die römisch-katholische Kirche verbunden gewesen. Die einzigen Bedingungen, die Elke Göß, Pfarrerin ohne Dienstauftrag, erfüllen hätte müssen, wären der Übertritt in die römisch-katholische Kirche gewesen und das schriftliche Versprechen, nicht zu heiraten. Andere Forderungen an Elke Göß, Pfarrerin ohne Dienstauftrag, wurden von Papst Benedikt XVI. nicht erhoben. Wer hier Zweifel streut, bezweifelt die Autorität von Papst Benedikt XVI. und von Papst Franziskus. Durch die weltweit geplanten Eucharestie-Feiern mit Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag, wäre die Wirksamkeit der „Eucharistischen Ökumene“ in alle Kontinente der Erde getragen worden. Die römisch-katholische Kirche hätte sich damit dem Frauenpriestertum geöffnet. Vermutlich hätte Elke Göß, derzeit Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ohne Dienstauftrag, eine Arbeitsstelle in der römisch-katholischen Kirche bekommen, die mit einer hierarchischen Beförderung verbunden gewesen wäre. Es soll eine Anfrage von Papst Benedikt XVI. an ein Bistum der römisch-katholischen Kirche an der Donau in der Oberpfalz gegeben haben, in dem sein Bruder lebt, ob sie eine Frau als Bischöfin akzeptieren würden. Derzeit wird dieses Bistum vom Nachfolger eines ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation geleitet. Es war wohl auch eine Rückkehr von Elke Göß auf eine Stelle in der römisch-katholischen Kirche in München im Gespräch oder sogar die Schaffung einer neuen Stelle mit ausschließlich ökumenischem Charakter mitten in München. Elke Göß kann sich auch eine Stelle im PR-Bereich der römisch-katholischen Kirche vorstellen, beispielsweise als persönliche PR-Beraterin des Papstes, oder als Bischöfin in einem italienischen Bistum. Die sehr konkreten Pläne wurden von Papst Benedikt XVI. nach dem 14. Juni 2008 entwickelt und geprüft.

Bereits am Ostersonntag, 23. März 2008, war Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag, von sieben vatikanischen Gendarmen drei Stunden lang körperlich stark misshandelt und vergewaltigt worden. Bisher sind zehn Körperverletzungen bekannt. Seit zehn Jahren gab es für Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag, keinen Tag ohne Schmerzen. Die Folgen der Körperverletzungen vernichteten das Leben von Elke Göß und ihre beruflichen Erfolgsaussichten. Hinzu kam, dass ein junger, ausländerfeindlich gesinnter Mann im Beisein seiner beiden Eltern ein Jahr später in einem voll besetzten Zug, der im römischen Flughafen Fiumicino einfuhr, Elke Göß ins Gesicht schlug und ihr dann eine volle Wasserflasche aus Glas auf den Kopf schlug. Die 2008 und 2009 verursachten körperlichen Schädigungen zeigten ihre Wirkungen sukzessive in den vergangenen zehn Jahren. Im Jahr 2017 musste sich Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag, einer schweren Operation unterziehen. Da damit ein lebenslanger Schaden verbunden sein wird, hat Elke Göß am 30. August 2017 Strafanzeige in Rom und am 31. August 2017 Strafanzeige in Regensburg erstattet. Eigentlich ist eine Vergewaltigung durch sechs vatikanische Polizisten kein Antragsdelikt. Die Bearbeitung dieser Strafanzeigen hat bisher noch nicht begonnen. Es kann mit weiteren Schritten in der „Eucharistischen Ökumene“ nicht gewartet werden, bis diese Rechtsverfahren beendet sind.

2. Die zweite Auswirkung der Zäsur, die die erste „Eucharistische Ökumene“ in Santa Maria di Leuca hinterlassen hat, betrifft die Möglichkeit weiterer öffentlicher Feiern der „Eucharistischen Ökumene“ eines Papstes mit Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag. Durch Papst Benedikt XVI. wurde die Möglichkeit der „Eucharistischen Ökumene“ in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche für alle kommenden Zeiten bestätigt.

Aufgrund der körperlichen Schädigungen, die Elke Göß 2008 und 2009 erfahren hat, und aufgrund zahlreicher Straftaten, die Elke Göß aus ihrem familiären Umfeld bereits seit ihrer z.A.-Zeit zugefügt worden sind und immer noch zugefügt werden(2), wurde eine freie, unbeschwerte, freudenreiche, international miterlebbare Feier der „Eucharistischen Ökumene“ getrübt und bis heute verhindert. Die Sicherheit, die Gesundheit und das Leben von Elke Göß, Pfarrerin derzeit ohne Dienstauftrag, waren und sind nicht gewährleistet. Der Preis dafür, dass es Frauen als Priesterinnen in der römisch-katholischen Kirche geben kann, ist hoch. Oftmals waren Veränderungen in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche mit persönlichen Diffamierungen und Schädigungen verbunden.

Es gibt keinerlei theologische Bedenken gegen die „Eucharistische Ökumene“. An der Prüfung der Gültigkeit und der Möglichkeit der „Eucharistischen Ökumene“, die Papst Benedikt XVI., der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, vorgenommen hat, hat sich nichts geändert. Papst Benedikt XVI. ist ein Vertreter der Möglichkeit des Frauenpriestertums in der römisch-katholischen Kirche und der Papst, der die „Eucharistische Ökumene“ überhaupt erst ermöglicht hat. Wäre Elke Göß, derzeit Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, zur Bischöfin in der römisch-katholischen Kirche ernannt worden, hätte sie damit gleichzeitig die Bedingung erfüllt, die für jeden vom Papst ernannten römisch-katholischen Bischof gilt. Jeder Bischof der römisch-katholischen Kirche muss „papabile“ sein. Elke Göß wäre die erste Frau in der römisch-katholischen Kirche gewesen, für die dies offiziell gegolten hätte.(3) Mit der Dienstniederlegung von Papst Benedikt XVI. hat sich an diesen kirchenrechtlichen und theologischen Beurteilungen nichts geändert. Wie lange und steinig der Weg der römisch-katholischen Kirche zu einem Frauenpriestertum sein wird, wenn die römisch-katholische Kirche den Kairos der „Eucharistischen Ökumene“ mit Elke Göß, Pfarrerin ohne Dienstauftrag, nicht nutzt, ist nicht absehbar. Sicherlich würde sich die Einführung von Frauen ins Priesteramt der römisch-katholischen Kirche um Jahrzehnte verzögern. Schon jetzt bedürfte die Einführung des Frauenpriestertums einer gewissen Umstrukturierung der römisch-katholischen Kirche. Mädchen, die sich dafür interessieren, römisch-katholische Priesterinnen werden zu können, gibt es bereits.  

Von Papst Franziskus gibt es keine Äußerung gegen die „Eucharistische Ökumene“. Zu Beginn seiner Dienstzeit hat sich Papst Franziskus gegen ein Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche ausgesprochen. Seine derzeitige Meinung dazu ist nicht bekannt. Man kann die Feierlichkeiten zur „Eucharistischen Ökumene“ durchaus von der Frage des Frauenpriestertums in der römisch-katholischen Kirche trennen. Sinnvoller, revolutionärer und moderner wäre es, den Weg für ein Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche zu ebnen und zu öffnen.

Entscheidend ist zu wissen, dass fünf Jahre nach der Dienstniederlegung von Papst em. Benedikt XVI. in jedem Fall Papst Franziskus derjenige sein wird, der seine Zustimmung zu weiteren Feierlichkeiten geben muss. Kein Papst würde es sich nehmen lassen, einem anderen römisch-katholischen Geistlichen die Einsetzung einer weltweit mitzufeiernden „Eucharistischen Ökumene“ zu übertragen. Es könnte sein, dass Papst em. Benedikt XVI. anwesend ist. Es könnte sein, dass Papst Franziskus seinen Vorgänger fragt, ob dieser konzelebrieren möchte. Es ist derzeit unwahrscheinlich, dass Papst em. Benedikt XVI. alleine einer solchen revolutionären Messe vorstehen würde. Wenn die „Eucharistische Ökumene“ demnächst nicht stattfinden sollte, kann sie zu einem späteren Zeitpunkt gefeiert werden. Es könnte sein, dass Papst Franziskus nicht will. Es könnte sein, dass das Kardinalskollegium und Papst Franziskus entscheiden, dass dem Nachfolger von Papst Franziskus diese Aufgabe zukommen sollte. Die Gründe für eine solche Entscheidung könnten vielfältige sein. Zum einen bedarf es einer inneren geistlichen Vorbereitung aller römisch-katholischen Gläubigen. Zum anderen sollte der Gesundheitszustand von Elke Göß, derzeit Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern ohne Dienstauftrag, so gut sein, dass die körperlichen Schädigungen, die das Leben von Elke Göß seit zehn Jahren kennzeichnen, vor allem bei den weltweit geplanten Fernsehübertragungen einer „Eucharistischen Ökumene“ nicht im Vordergrund stehen sollten. Dies ist derzeit nicht gewährleistet. Leider erbringt auch der bayerische Rechtsstaat an keinem Punkt seinen Beitrag zu einer schnellen Verurteilung von Täterinnen und Tätern, die Elke Göß seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen körperlich, beruflich und bezüglich ihrer Ehre schaden. Doch selbst wenn die weltweit mitzufeiernde „Eucharistische Ökumene“ mit einem Papst und Elke Göß, derzeit Pfarrerin ohne Dienstauftrag, nie mehr stattfinden würde, bliebe die alles in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche verändernde Zäsur der ersten „Eucharistischen Ökumene“ am 14. Juni 2008 in Santa Maria di Leuca, am Ende des italienischen Festlandes, dort, wo der Apostel Paulus wahrscheinlich erstmals Italien betrat.

 

Elke Göß

 

(1)   Vgl. Elke Göß Homepage, www.goess.net

(2)   Vgl. „Justizreform“ bei Lib & In

(3)   Bereits im 9. Jahrhundert war wahrscheinlich die Germanin Johanna Päpstin in Rom.

 

erschienen bei Lib & In an Rom, 12. Februar 2018

 

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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