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Die eucharistische Ökumene mit in der apostolischen Sukzession ordinierten, zölibatär lebenden evangelischen Theologinnen ist durch Papst Benedikt XVI. vollzogen – ein persönliches Bekenntnis zum bayerischen Papst von einer lutherischen Pfarrerin

 

Einleitung

1. Joseph Kardinal Ratzinger wird zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt und nach Rom berufen

2. Die Ökumene im Theologiestudium von Elke Göß

3. Ein Gottesdienst an einem lauen Julisonntag in der Münchner Lukaskirche mit Vikarin Elke Göß

4. Ordination von Pfarrerin z.A. Elke Göß zur Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern durch Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl

5. Der Tag der Wahl Joseph Kardinal Ratzingers zum Papst am 19. April 2005

6. Die Osterfeierlichkeiten mit Papst Benedikt XVI.

7. Lernen und Einüben katholischer Pietät durch Pfarrerin Elke Göß

8. Die eucharistische Ökumene an Ostern 2009

9. Die Bedeutung der eucharistischen Ökumene für die katholische Weltkirche und für die protestantischen Kirchen

 

Einleitung

 

Papst Benedikt XVI. hat die historische Chance ergriffen und die eucharistische Ökumene in der Osternacht 2009 im Petersdom mit der evangelisch-lutherischen Pfarrerin Elke Göß gefeiert. Das erste Mal wurde die "eucharistische Ökumene" beim Apostolischen Besuch Papst Benedikt XVI. im apulischen Santa Maria di Leuca am 14. Juni 2008 mit Pfarrerin Elke Göß gefeiert. Dieses einmalige Ereignis einer gemeinsamen Eucharestiefeier wiederholte sich seither bei allen Messfeiern in Rom und auf apostolischen Reisen, die von Papst Benedikt XVI. geleitet wurden und an denen Pfarrerin Elke Göß teilnahm. Es gab in den vergangenen vier Jahren keine Kritik an dieser eucharistischen Ökumene oder Widerstand dagegen. Das Pontifikat Papst Benedikt XVI. wird nun vielleicht in einigen Tagen zu Ende gehen. Verpasst wurde die Chance in der katholischen Kirche, dieses historische Ereignis für alle katholischen und evangelischen Gläubigen sichtbar zu vollziehen. Die bei den Messen anwesenden Medienvertreterinnen und Medienvertreter hätten längst die Möglichkeit gehabt, zu diesem Thema zu recherchieren. In jedem Fall muss man davon ausgehen, dass Papst Benedikt XVI. einen solchen Schritt nicht gewagt hätte, wenn er sich nicht zuerst vatikanintern mit den zuständigen Kardinälen und Bischöfen zusammengesetzt hätte und diesen Schritt vorbereitet hätte. Joseph Kardinal Ratzinger gilt als federführend bei der Formulierung der Schrift „Dominus Jesus“, in der die evangelischen Kirchen als kirchliche Gemeinschaften bezeichnet werden. Kirchen im umfassenden Sinn sind diesem Verständnis zufolge nur solche christlichen Gemeinschaften, deren Priester, Bischöfe, Kardinäle und Päpste in der apostolischen Sukzession stehen, die sich bis auf Petrus zurück bezieht. Es besteht Konsens in der katholischen Kirche, sich an dieser Definition zu orientieren. Dennoch erfüllen einige Pfarrer und Pfarrerinnen der evangelischen Kirchen die Kriterien, um nach katholischem Verständnis als in der Sukzession stehend angesehen werden zu können. Mit Pfarrern und Pfarrerinnen, die in der apostolischen Sukzession ordiniert wurden, ist eine volle Kirchengemeinschaft möglich, sofern sie zölibatär, das heißt ehelos, leben und die Lehren und Traditionen der katholischen Kirche achten. Nicht zuletzt muss man den deutschen Katholikinnen und Katholiken und den deutschen Protestantinnen und Protestanten die Schuld dafür geben, dass sie zu eigenmächtig versucht haben, das Thema der eucharistischen Ökumene nach ihren eigenen, oftmals fachlich sehr unqualifizierten und manchmal bewußt verdrehenden Vorstellungen einer Abendmahlsgemeinschaft zu diktieren. Doch wie bei anderen Themen auch, in Rom gehen die Uhren manchmal anders als anderswo auf der Welt und manchmal ist der Papst schneller als seine Gegnerinnen und Gegner mit ihren Blockadetaktiken ihm aufoktroyieren wollen. Für Papst Benedikt XVI. trifft dies zu.

In den nun folgenden Ausführungen wird darauf eingegangen, welchen Respekt eine eucharistische Ökumene von protestantischer Seite voraussetzt, wie lange man sich kennen muss, um sich theologisch über den ökumenischen Standpunkt des anderen einen Überblick verschaffen zu können, welche theologischen Voraussetzungen von beiden Seiten vorhanden sein müssen, um sich auf einen solchen historisch einmaligen Schritt einlassen zu können, ohne gegen das kanonische Recht oder gegen die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern zu verstoßen und welche innere Haltung eine durch die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern ordinierte Pfarrerin mitbringen, einüben und bewahren muss, um dem Wert eines solchen historischen Ereignisses würdig zu sein. Der Schritt, auf eine eucharistische Ökumene zugehen zu können, hing von vielen persönlich geleisteten Faktoren ab, bedurfte eines langen Vorbereitungs- und inneren Klärungsprozesses und kann deshalb nur in Form eines persönlichen Bekenntnisses beschrieben werden.

 

1. Joseph Kardinal Ratzinger wird zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt und nach Rom berufen

 

Elke Göß und ein Bekannter hatten sich im Herbst 1981 darüber unterhalten, wie stark die katholische Kirche ethisch regulierend eingreifen sollte bei Problemen und in Krisen. Die Schülerin vertrat die Meinung, dass die katholische Kirche fallspezifisch und konkret an den Problemen orientiert die in Rom vertretene ethische Haltung einbringen sollte und je nach Sachlage aktualisieren sollte. Der Theologiestudent gab mit großem Ernst zu bedenken, dass die katholische wie die evangelische Kirche eine Lehre zu vertreten habe, die es nicht immer erlauben würde, ganz präzise auf Problemlagen einzugehen. Diese Applizierung müsste und könnte allein in einem persönlichen seelsorgerlichen Gespräch angewendet werden. Von katholischer Kirchenleitungsseite aus, die auch die hierarchische Position vertreten müsse, müsse man an bestimmten ethischen Standards festhalten, auch wenn sie unbequem und nicht zeitgemäß sind. Anlass für dieses Gespräch war eine Äußerung des Erzbischofs von München und Freising Joseph Kardinal Ratzingers gewesen. Die Frage, wie stark die katholische Kirche ethische Lehrmeinungen zu vertreten habe oder wie weit sie sich auf exemplarische Einzelfälle einzulassen habe, zieht sich bis heute durch und wurde erst kürzlich an dem Fall einer von zwei katholischen Kliniken in Köln abgewiesenen vergewaltigten Frau aktuell diskutiert.

Etwa zwei Wochen später sagte der Bekannte zu Elke Göß, „Ratzinger“ sei nun nach Rom berufen worden. Die Gesichtszüge von Elke Göß hellten sich auf und sie sagte ganz spontan: „Ach, ist er Papst geworden?“ Der Bekannte sah sie verdutzt an. Wäre „Ratzinger“ Papst geworden, hätte „der alte Papst“ sterben müssen. Elke Göß meinte, es hätte ja sein können, dass „der alte Papst“ etwas falsch gemacht haben könnte und dass er deshalb von seinem Amt hinaus gewiesen worden wäre. Der Bekannte sagte, so etwas passiere bestimmt nicht. Wenn es einen neuen Papst gäbe, dann müsste „der alte Papst“ erst versterben und davon hätte man bestimmt in den Medien etwas gehört. (Dies war jedenfalls sechshundert Jahre lang Tradition in der katholischen Kirche bis zum 11. Februar 2013.) Elke Göß blieb verdutzt zurück und freute sich im Stillen, dass Joseph Kardinal Ratzinger nach Rom berufen wurde. Eines Tages würde sie ihn vielleicht einmal persönlich sehen. Als heranwachsende, kirchlich sehr stark in ihrer evangelischen Heimatgemeinde engagierte Jugendliche fand sie es begeisternd und hilfreich, dass es in der katholischen Kirche jemand gab, der klar seine Meinung sagte zu bestimmten zeitgeistigen Themen. Vom damaligen evangelischen Landesbischof Johannes Hanselmann war diesbezüglich nicht viel zu erwarten, denn er war ein sehr zurückgezogener Landesbischof und hatte offensichtlich alle Hände voll damit zu tun, die Progressiven und die pietistisch bis evangelikal Konservativen auszutarieren. Wie alle Jugendlichen suchte Elke Göß Orientierung in ethischen Fragen und diese schien sie bei Joseph Kardinal Ratzinger zu finden, wenn sie es auch sehr bedauerte, dass man so wenig erfuhr von dem, was er sagte. Dies würde nun noch weniger werden, wenn er nach Rom ging. Aber sicher konnte er von dieser Stelle aus mehr bewirken für die katholische Kirche wie von München aus.

Zwei Jahre später wurde Elke Göß als damals Jüngste, die je zu einer Kirchenvorstandswahl angetreten war, mit 18 Jahren und drei Wochen in den Kirchenvorstand ihrer Heimatgemeinde gewählt. Sie war immer sehr stolz darauf, dass sie gewähltes und nicht berufenes Mitglied war. Unter dem damaligen Pfarramtsführer hielt sie ein Referat über das Verständnis von Taufe, Amt und Eucharestie bei Evangelischen und Katholischen, indem sie betonte, dass das größte Hindernis für eine eucharistische Gemeinschaft zwischen katholischen und protestantischen Gläubigen Anfang der 1980er Jahre im Amtsverständnis liege. Da die katholische Kirche in ihrer Priesterweihe unbedingten Wert darauf lege, dass nur Bischöfe, die in der apostolischen Sukzession stehen, rechtmäßig Priester weihen dürfen, die meisten evangelischen Bischöfe, Pfarrerinnen und Pfarrer aber nicht in dieser apostolischen Sukzession ordiniert sind, kann die katholische Kirche diese nicht in der apostolischen Sukzession stehenden protestantischen Pfarrerinnen und Pfarrer nicht kanonisch, das heißt dem katholischen Kirchenrecht gemäß, anerkennen.

 

2. Die Ökumene im Theologiestudium von Elke Göß

 

Im Grundstudium der evangelischen Theologie an der Augustana-Hochschule in Neuendettelsau, indem sie zu Beginn Hebräisch, Latein und Griechisch lernen musste, lag der Schwerpunkt des Studiums im Alten Testament, nachdem Elke Göß ihr Hebraicum mit Eins Komma Null bestanden hatte. Ihre erste Arbeit in der Kirchengeschichte schrieb sie über den altkirchlichen Theologen Cyprian, der bis heute in der katholischen Liturgie im Fürbittengebet vorkommt. Cyprian hatte während der Christenverfolgung die Frage zu beantworten versucht, ob und wann ein Papst abtreten sollen können würde oder müsste. Konkret ging es dabei auch um die Frage, ob ein Papst, der gleichzeitig der Bischof von Rom damals war und bis heute ist, gleichrangig und gleichbedeutend ist mit allen anderen katholischen Bischöfen oder ob ihm eine Vorrangstellung, eine Unfehlbarkeit oder ein anderes Primat zukommen sollte. Cyprian beantwortete diese Frage eindeutig dahingehend, dass es ein Primat des Papstes gibt. Einerseits ist der Papst als Bischof von Rom „primus inter pares“ und als solcher in die Gemeinschaft aller Bischöfe aufgenommen. Andererseits setzt die Wahl zum Papst bereits bestimmte Qualitäten eines Bischofs voraus. In seiner Amtsausübung muss der Papst dann diese bestimmten Qualitäten vor den anderen Bischöfen unter Beweis stellen. Schließlich zeigen sich die besonderen Qualitäten eines Papstes darin, dass er stets für seinen Glauben einzustehen habe und dass für ihn eine Verleugnung seines Glaubens, wie sie zur Zeit der Christenverfolgungen in der alten Kirche immer wieder in Betracht gezogen wurde, um das eigene Leben zu retten, nicht in Frage kam. Ein Papst müsse auf jeden Fall das Martyrium auf sich nehmen und dürfe den christlichen Glauben nicht zugunsten des eigenen Überlebens verleugnen. Durch schwere Christenverfolgungen gebeutelt, kam in der alten Kirche die Möglichkeit der „libelli“ auf. Christinnen und Christen, die unter den Bedrängnissen staatlicher Verfolgungen ihren Glauben geleugnet hatten, um ihr Leben zu retten, baten um Wiederaufnahme in die christlichen Gemeinden, nachdem die Verfolgungen abgeklungen waren. Es kam der Brauch auf, dass sie sich von ihren Verleugnungen reinigen konnten und dass sie dann sogenannte „libelli“, also Freibriefe, bekamen oder später sogar kaufen konnten, die sie von den Verfehlungen der Verleugnung des christlichen Glaubens frei sprachen. Diese „libelli“ könnten eine Vorform der in der Reformationszeit gebräuchlichen Ablassbriefe gewesen sein. Ihre kirchengeschichtliche Arbeit über Cyprian hat das Papstverständnis von Elke Göß entscheidend geprägt.

Die reformierte Theologie und die kirchliche Praxis in der reformierten Kirche studierte Elke Göß in Zürich. In Gottesdiensten im Zürcher Großmünster lernte sie die Gottesdienst- und Abendmahlspraxis der an Huldreich Zwingli orientierten reformierten Kirche in der Schweiz kennen. In München studierte Elke Göß vor allem liberale Theologie mit Schwerpunkt Ethik  bei Professor Dr.Dr.hc mult Trutz Rendtorff. In der Dogmatik las Professor Dr.Dr.hc mult Wolfhart Pannenberg seine Dogmatik, die er kurz darauf als mehrbändiges Werk veröffentlichte. Professor Pannenberg gilt als einer der renommiertesten Ökumeniker im evangelisch-lutherischen Bereich. Da er eine sehr konservative Auslegung der Dogmatik pflegt, ist sein theologischer Ansatz nahezu deckungsgleich kompatibel mit den katholischen Lehren, wie sie der damalige Joseph Kardinal Ratzinger vertrat. Kurzzeitig hörte Elke Göß eine Vorlesung über Gleichnisse und Wunder im Neuen Testament bei dem katholischen Theologie-Professor Dr. Joachim Gnilka, wo sie in einem Vorlesungssaal einem gewissen Reinhard Marx begegnete, der später Erzbischof von München und Freising und Kardinal werden sollte.

 

3. Ein Gottesdienst an einem lauen Julisonntag in der Münchner Lukaskirche mit Vikarin Elke Göß

 

Zu Beginn ihres Vikariates im September 1990 schickte die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern Elke Göß nach Pullach. Die Nobelgemeinde im Süden Münchens liegt genau gegenüber von Grünwald am anderen Isarufer und war Sitz des Bundesnachrichtendienstes (BND). Bereits vor ihrem ersten eigenen Gottesdienst als Vikarin, den sie unter der Verantwortung ihres Mentors hielt, kommentierte der Ortspfarrer Hans-Joachim Schaffer, dass sie mit diesem Wortgottesdienst eine Kopulation mit Jesus Christus auf dem Altar vollziehen werde. Im Laufe der ersten Wochen äußerte Pfarrer Schaffer mehrmals antisemitische Verdächtigungen gegen Vikarin Elke Göß, weil er es sich wahrscheinlich nicht vorstellen konnte, dass man als Nichtjüdin ein Hebraicum mit Eins Komma Null bestehen konnte, die dazu führten, dass Elke Göß auf Druck des damaligen Predigerseminarleiters Pfarrer Hans Peetz die Gemeinde Pullach verlassen musste und in die Gemeinde St. Lukas im Herzen Münchens versetzt wurde. Die antisemitische Hetze und die sexistischen Verdächtigungen würden Elke Göß daraufhin ihr weiteres Leben als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern begleiten.

Durch ihren Wechsel direkt ans Isarufer bekam Vikarin Elke Göß eine Religionslehrerin als Mentorin zugeteilt, die am Wilhelms-Gymnasium unterrichtete. Da das Vikariat bereits einige Monate fortgeschritten war, sollte Vikarin Elke Göß sofort in den Religionsunterricht in der 10. Klasse einsteigen. Sie war ökumenisch aufgeschlossen und wollte in der zweiten Stunde am Wilhelms-Gymnasium ihren katholischen Kollegen kennenlernen, der als Priester die gleiche Klasse unterrichtete. Er stellt sich ihr als „Georg Gänswein“ vor und verschwand baldmöglichst wieder, ohne ihr über seine ökumenische Einstellung Auskunft gegeben zu haben. Da sie nun den Verdacht hegen musste, dass ihr Kollege kontrovers-theologisch seine Schülerinnen und Schüler munitionieren würde, da sie aber einige gemeinsame ökumenische Religionsstunden in Erwägung gezogen hatte, schickte sie einen ihrer Schüler als Spion in den katholischen Religionsunterricht zu ihrem Kollegen. Nun gut, es dauerte noch nicht einmal eine Unterrichtsstunde, da war der junge Mann wieder zurück und sagte, der Priester hätte sofort, jawohl sofort, gemerkt, dass er bisher nicht da gesessen habe und was er denn überhaupt in seinem Unterricht wolle. Offensichtlich kannte der katholische Kollege seine Schülerinnen und Schüler persönlich. Glücklicherweise zog sich der Schüler sofort wieder aus dem katholischen Religionsunterricht zurück, bevor ihm etwas passieren konnte, und kam wieder in den evangelischen Religionsunterricht. Kurze Zeit später raunte Priester Georg Gänswein seiner evangelischen Kollegin Vikarin Elke Göß auf dem Schulflur zu, sie werde nun bald Besuch bekommen. „Ja, wen denn?“ fragte sie, aber sie bekam keine Antwort.

Es war an einem lauen Juli-Sonntag des Jahres 1991, an dem das Thermometer nicht über 22 Grad steigen sollte, als Vikarin Elke Göß das Kirchenschiff der Münchner Lukaskirche betrat. Sofort merkte sie, dass an diesem Sonntag etwas anders war wie an allen früheren Sonntagen ihres Lebens. Sie konnte nur noch nicht feststellen, was es war. Während des Gottesdienstes kam ihr beim selbst formulierten Confiteor (Sündenbekenntnis) ein warmes, wohlwollendes Gefühl nahe. Beim Introitus (liturgischer Psalm im Wechsel gesungen) erklang eine feste, männliche Stimme und sie freute sich, dass sie ein neues, sangeskräftiges Gemeindemitglied gewonnen zu haben schien. Bei der Lesung räusperte sich eine männliche Stimme scharf. Sie blickte suchend in die Reihen der Gemeindemitglieder. War es ihr Kollege aus dem Wilhelms-Gymnasium, der einen Besuch angekündigt hatte? Aber Priester Georg Gänswein saß nicht da. Auch sonst konnte sie nichts Ungewöhnliches erblicken. Sie erklärte, dass die Lesung der Zürcher Bibel entnommen worden sei und dass die Version in der ökumenisch gebräuchlichen Einheitsübersetzung möglicherweise anders lauten könne. Auf dem Weg zur Kanzel betete sie, dass der neue Zuhörer Gefallen an ihrer Predigt finden möge und dass alles gut ausgehen möge, denn sie hatte ein komisch flaues Gefühl im Bauch. Die Predigt verlief ohne weitere Äußerungen der männlichen Stimme. Die Stimme schwieg bis zum Ende des Gottesdienstes und Vikarin Elke Göß hatte schon angenommen, dass der Besucher die Kirche verlassen hatte. Sie zog den Talar aus und ging durch das Kirchenschiff auf eine kleine Gruppe von Gottesdienstbesucherinnen und Gottesdienstbesuchern zu, die wie immer am Ende noch warteten für einen kleinen Plausch. Eine Frau ging weg und da kam er zum Vorschein: leicht ergraut, etwa 65 Jahre alt, relativ klein und ganz schwarz gekleidet. Er blickte sie streng an und schwieg. „Sind sie mit meiner Predigt nicht zufrieden?“ fragte sie, aber er antwortete nicht, sondern sah sie nur weiter an. Sie sagte, er sei noch nie hier gewesen und woher er denn komme. Er sagte, aus dem Süden. Sie fragte, ob er aus Pullach komme. Nein, weiter aus dem Süden, dort sei es jetzt sehr heiß. Ach so, sagte sie, und deshalb sei er jetzt in den Norden gefahren, weil es hier nicht so heiß sei. Sie fragte, ob er einen Trauerfall in der Familie habe, weil er ganz in Schwarz gekleidet sei, ob vielleicht seine Frau gestorben sei. Er verneinte sehr freundlich. Er fragte sie, ob sie ihn kenne. Sie verneinte. Er sei wohl neu hier und ob er noch öfters kommen wolle, fragte sie. Er sagte, er käme bestimmt nicht öfters. Sie sagte, das sei auch okay. Er lächelte, dann ging er hinaus. Nachdem er weggegangen war, erfasste sie eine merkwürdige Unruhe. Die nächsten Tage war sie immer noch unruhig. Wenn es Joseph Kardinal Ratzinger gewesen war, warum war er gerade in ihren Gottesdienst gekommen? Was hatte er gewollt? War er gezielt zu ihr in den Gottesdienst gekommen? Hatte sich die Ankündigung ihres Kollegen, des Priesters Georg Gänswein, auf den Besuch Joseph Kardinal Ratzingers in ihrem Gottesdienst bezogen? Die Frage nach dem „warum“ ließ sich nicht lösen. Oder war es, weil ihr ein Sprengel zugeteilt worden war, der vom Isartor über den Marienplatz bis zum Gärtnerplatztheater reichte? Wollte der ehemalige Erzbischof von München und Freising die angehende Pfarrerin kennenlernen, die von evangelischer Seite für die Mariensäule auf dem Marienplatz zuständig war? Sie wollte nichts versäumen oder falsch machen und schrieb in den darauf folgenden Tagen einen Brief an den amtierenden Erzbischof von München und Freising Friedrich Kardinal Wetter, in dem sie sich vorstellte und in dem sie ein Gespräch anbot, sollte der Erzbischof dies wünschen. Sie erhielt eine schriftliche Antwort, dass alles in Ordnung sei und dass kein Gespräch nötig sei.

 

4. Ordination von Pfarrerin z.A. Elke Göß zur Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern durch Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl

 

Wie jeder Ordination in der evangelischen Kirche so ging auch der Ordination von Pfarrerin z.A. Elke Göß eine ausführliche schriftliche und mündliche Prüfung der Voraussetzungen für die Ordination durch die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern voraus. Im Mai 1995 wurde Pfarrerin z.A. Elke Göß durch den zuständigen, damals noch so benannten Kreisdekan des Kirchenkreises Bayreuth Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl in der Stammbacher Kirche im Beisein der Gemeinde und zahlreicher Kolleginnen und Kollegen aus dem oberfränkischen Dekanatsbezirk Münchberg ordiniert. Zum Sprengel von Pfarrerin z.A. Elke Göß gehörte das Gebiet von Marktleugast mit dem Kloster Marienweiher, aus dem zwei polnische Franziskanerpatres zur Ordination gekommen waren. Eine Ordination beinhaltet das Versprechen der Pfarrerin bzw. des Pfarrers, sich den biblischen Schriften und den Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche gemäß in Worten und in Taten zu verhalten und die Einsegnung durch einen Oberkirchenrat sowie durch Kolleginnen und Kollegen und durch Nichtordinierte. Bei dem Ordinationsgespräch zwischen Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl und Pfarrerin z.A. Elke Göß brachte Pfarrerin z.A. Elke Göß das Gespräch auf die ökumenische Dimension des Amtsverständnisses. Pfarrerin z.A. Elke Göß wusste, dass Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl selbst durch einen skandinavischen Bischof in der Sukzession als Pfarrer ordiniert worden war und sie thematisierte, dass sie wünsche, dass sich diese Ordination in der apostolischen Sukzession auch auf sie übertragen möge. Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl sagte, da sie nicht verheiratet sei und auch nie verheiratet gewesen sei, sei dies möglich. Oberkirchenrat Dr. Wilfried Beyhl prüfte zudem außerhalb des Gespräches, ob die Voraussetzungen für eine Ordination in der apostolischen Sukzession gegeben waren und wählte für den feierlichen Gottesdienst die entsprechende liturgische Form aus.

Während des Dienstes von Pfarrerin z.A. Elke Göß in der Kirchengemeinde Stammbach verbesserte sich die Zusammenarbeit der polnischen Franziskanerpatres in Marienweiher, die eine stark konservative Einstellung lebten und die Papst Johannes Paul II. verehrten, mit der evangelischen, von der liberalen Theologie geprägten Pfarrerin z.A. zunehmend. Pfarrerin z.A. Elke Göß erinnert sich an ein Gespräch mit einem ihrer Kollegen aus dem Kloster Marienweiher, der sie fragte, warum sie so zurückhaltend gegenüber Papst Johannes Paul II. sei. Sie antwortete ihm, dass der Papst ihrer Jugend Papst Paul VI. gewesen war, den sie wegen seines politischen, zeitgeschichtlichen und künstlerischen Engagements sehr geschätzt habe. Er habe sich weltoffen verhalten und mit den großen Politikern seiner Zeit gesprochen. Papst Johannes Paul II. sei ihr hingegen wegen seiner stark an Maria ausgerichteten Frömmigkeit eher fremd. Als sie sagte, sie schätze allerdings den Präfekten der Glaubenskongregation Joseph Kardinal Ratzinger sehr, blickte sie der polnische Franziskaner-Pater erstaunt und innig zugleich an. Daraufhin sagte er, es sei alles in Ordnung. Zum Ende ihrer Dienstzeit in Stammbach lobten protestantische und katholische Gläubige, dass das Klima in der Ökumene vor Ort noch nie so gut gewesen sei wie in den vergangenen fünfeinhalb Jahren. So waren vorher einmal jährlich stattfindende gemeinsame Wortgottesdienste nicht möglich gewesen und bei konfessionsverschiedenen Trauungen hatte es vorher immer wieder Bedenken auf Seiten der katholischen Patres gegeben.

Am Ende ihrer Zeit als Pfarrerin z.A. kamen Pfarrerin z.A. Elke Göß und das Landeskirchenamt der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern überein, dass Elke Göß alle Rechte einer ordinierten Pfarrerin behalten solle und dass sie zum 30. Juni 2000 von allen Pflichten als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern entbunden werden solle. Da der konkrete Dienstauftrag für die Stammbacher Kirchengemeinde enden würde, beantragte sie in Rücksprache mit dem Landeskirchenamt im Herbst 1999 ihre Entlassung aus der Dienstverpflichtung gegenüber ihrer z.A.-Gemeinde, der sie fünfeinhalb Jahre nachgekommen war. Eine Beauftragung mit einem konkreten Dienstauftrag wäre jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Bei solchen Anlässen solle sie dann den Titel „Pfarrerin“ führen. Da Elke Göß als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche auf die Bekenntnisschriften ordiniert worden war, vertrat sie in der Folgezeit die Auffassung, dass sie bei geistlichen Anlässen im katholischen Bereich als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche automatisch immer im Dienst sei, da es sich im Gegenüber zu den Katholikinnen und Katholiken um einen evangelisch-lutherischen Bekenntnisfall handeln könnte, bei dem sie als ordinierte Pfarrerin kenntlich sein müsse.

 

5. Der Tag der Wahl Joseph Kardinal Ratzingers zum Papst am 19. April 2005

 

Das Konklave hatte bereits am 18. April 2005 gegen Abend seinen ersten Wahlgang hinter sich gebracht, bei dem, wie man heute weiß, Joseph Kardinal Ratzinger die meisten Stimmen erhalten hatte. Allerdings reichte es noch nicht zur Zweidrittel-Mehrheit der 115 wahlberechtigten Kardinäle. Der zweite und der dritte Wahlgang wurden vom Konklave am Vormittag des 19. April 2005 vollzogen. Es war der zweite Tag des Sommersemesters 2005 und Elke Göß, die inzwischen als Pfarrerin nicht mehr im Dienst war und die an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Studium der Sozialwissenschaften fast beendet hatte, sollte um 18 Uhr im Kolloquium der „Politischen Ideengeschichte“ bei PD Dr. Harald Bluhm, der Professor Dr. Herfried Münkler vertrat, sitzen. Ihrer Meinung nach zog sich die Entscheidung, wer der nächste Papst werden sollte, ungewöhnlich zäh dahin, denn für sie war klar, dass sie sich Joseph Kardinal Ratzinger wünschte, von dem sie bereits im Frühjahr 1981 angenommen hatte, dass er nach Rom berufen worden war, um Papst zu werden. So entschloss sie sich, zwischen dem dritten und vierten Wahlgang ihre Sachen zu packen, um mit dem Auto von Bayern nach Berlin zu fahren in der Hoffnung, nichts Entscheidendes zu verpassen. Sie war auf der Avus bis kurz vor die Abzweigung zum Fernsehturm gekommen, also zwischen Zollamt Dreilinden und Charlottenburg, als es im Radio im Deutschlandfunk hieß, dass es offensichtlich eine Entscheidung in Rom gegeben habe. Man sei sich noch nicht ganz einig über die Farbe des Rauches, ob er schwarz oder weiß sei. Aber jemand aus dem Vatikan habe einer Journalistin per Telefon gesagt, der Rauch sei „weiß-blau“. Das war um 17.50 Uhr am 19. April 2005. Die Freude stieg bei Elke Göß sofort spürbar an, dennoch hätte es noch die Möglichkeit gegeben, dass sie Friedrich Kardinal Wetter gewählt haben könnten. Sie fuhr bis in die Berliner City und hoffte, dass auf dem Weg vom Parkplatz zur Universität nicht die entscheidende Mitteilung in den Medien kommen würde. Zum Kolloquium kam sie leicht zu spät und entschuldigte sich damit, dass der Papst nun gewählt sei. Sofort wurde es sehr still in dem kleinen Seminarraum, in dem zirka 20 Studierende saßen, die sie nun fragend anblickten, wer es denn geworden sei. Sie sagte, dass sie dies leider nicht im Radio mitgeteilt hätten und dass sie ja nicht zu spät hätte kommen wollen. Sie blickten sie mürrisch an. Der Rauch sei „weiß-blau“ gewesen, sagte sie, aber dafür gäbe es zwei Kandidaten. Sie setzte sich und es dauerte etwa zwei Minuten, da klingelte ein Handy, ein Fauxpas, der in der Universität gar nicht gern gesehen wird. Der Kolloquiumsteilnehmer sagte, er müsse sich melden, das sei seine Freundin und schon hatte er das Handy am Ohr. Er nickte zweimal und sagte dann „okay“. Alles war still. Dann sagte er ganz leise, „der Ratzinger ist es geworden“. Sofort wurde es leicht unruhig in dem Kolloquium. Elke Göß freute sich total und ihr schossen fast die Tränen in die Augen. Sie sagte laut, dass dies eine historische Stunde sei, dass ein Bayer zum Papst gewählt worden ist und dass alle Anwesenden in der kommenden Zeit erleben würden, dass Joseph Kardinal Ratzinger ein guter Papst werde, der als Papst ganz andere Akzente setzen könne wie als Präfekt der Glaubenskongregation. Sie fragte den Kolloquiumsleiter PD Dr. Harald Bluhm, ob sie alle ganz kurz still sein könnten und über diese historische Situation nachdenken könnten, die bedeutungsvoll für die politische Ideengeschichte werden könnte, und vielleicht beten könnten, wenn sie wollten. PD Dr. Harald Bluhm, der noch zu DDR-Zeiten Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert hatte, sagte, dies sei selbstverständlich möglich und das Kolloquium schwieg für zwei bis drei Minuten. Für dieses sehr säkular ausgerichtete Institut an der Humboldt-Universität zu Berlin waren die Schweigeminuten für einen gewählten Papst sicherlich eine große Ausnahme. Dann ergriff der Kolloquiumsleiter wieder das Wort und fuhr mit dem vorgesehenen Programm fort.

 

6. Die Osterfeierlichkeiten mit Papst Benedikt XVI.

 

Das erste Mal sah Elke Göß Papst Benedikt XVI. persönlich bei der Generalaudienz am Mittwoch vor Ostern 2006 auf dem Petersplatz. Sie hatte sich mit ihrem Namen angemeldet und geschrieben, dass sie Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche sei, zurzeit allerdings keinen Dienstauftrag habe, sondern in Berlin studiere. Man hatte ihr einen Platz oben direkt neben dem Baldachin, unter dem der Papstsessel stand, zugewiesen. Da sie das erste Mal bei einer Papstaudienz war, wusste sie nicht, dass dies die bevorzugten Plätze waren, von denen man einen davon für sie vorgesehen hatte. Sie war sehr früh auf dem Petersplatz angekommen und die Stühle waren fast noch alle leer. Dennoch suchte sie sich einen Platz in einer mittleren Reihe, weil sie meinte, dass es viele Katholikinnen und Katholiken gäbe, die ihren Papst gerne aus der Nähe sehen würden und für die eine solche Begegnung sehr viel bedeuten würde. Vor der Generalaudienz fuhr Papst Benedikt XVI. mit seinem Papamobil auf den Petersplatz. Als er Elke Göß sah, blickte er sie direkt an und nickte ihr leicht zu. Sie hatte den Eindruck, dass er sie kannte und nickte zurück. Um ihm eine Freude zu bereiten, hatte sie eine bayerische Fahne gekauft, die sie von nun ab immer schwenken wollen würde, wenn sie ihn sehen würde. Als der Papst im Papamobil etwas weiter gefahren war, sah sie auf dem Rücksitz einen Mann sitzen, den sie kannte. Sie war ihm unter anderem im Wilhelms-Gymnasium in München begegnet, ihr damaliger Kollege Priester Dr. Georg Gänswein, der inzwischen schon lange Jahre in Rom bei der Glaubenskongregation gearbeitet hatte und der Privatsekretär des Papstes geworden war.

Bis zum Jahr 2013 hat Elke Göß an allen sieben Osterfeierlichkeiten teilgenommen, die Papst Benedikt XVI. seit 19. April 2005 zelebriert hat. Im Jahr 2008 wurde sie kurz vor der Ostermesse auf dem Petersplatz am Ostersonntag von der vatikanischen Gendarmerie unter einem falschen Vorwand in ein Gebäude innerhalb des Vatikans gebracht und dort drei Stunden lang festgehalten und mehrfach misshandelt. Als sie zweimal gegenüber einem vatikanischen Gendarmen darauf hinwies, dass sie Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche sei, dass sie allerdings zur Zeit keinen konkreten Dienstauftrag habe, sagte jeder dieser Gendarmen unabhängig vom anderen ganz spontan auf Italienisch „Hure“. Diese Verleumdungen haben Elke Göß als Pfarrerin seelisch sehr verletzt. Zwei Ärzte stellten nach der Freilassung durch die vatikanische Gendarmerie bei Elke Göß neun Körperverletzungen fest. Daneben wurden verschiedene Gegenstände von der vatikanischen Gendarmerie behalten, ohne dass sie eine Quittung erhalten hätte. Eine umfassende Begleitung erhielt sie durch die deutsche Botschaft, die beim Vatikan akkreditiert ist. Die Botschaft hat sie vertrauensärztlich untersuchen lassen und ihr einen Rechtsanwalt vermittelt. Der Fall, der kein Einzelfall ist, ist nach bald fünf Jahren immer noch nicht abgeschlossen. Allein die Unkosten für die ärztliche Behandlung, für die entwendeten Gegenstände und für die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 5.000 Euro ohne Schmerzensgeld, ohne eines Ausgleichs des Verdienstausfalls und ohne Zinsen für die fünfjährige Dauer des Rechtsstreites. Es gibt Schätzungen, wonach der Vatikan für die gesamte Schadensregulierung 10.000 Euro zahlen müsste. Um sich den psychischen Folgen solcher folterähnlicher Misshandlungen durch staatliche Polizeikräfte zu entziehen, hat Elke Göß sich nach Ostern 2008 immer wieder dem Kontakt mit den Aggressoren im Vatikan gestellt. Die in den drei Stunden im Vatikan an Ostern 2008 immer wieder ausgeübten körperlichen Misshandlungen haben ihr Leben entscheidend und nachhaltig geprägt und verändert. Die tatsächlichen Hintergründe, die zu diesen Misshandlungen geführt haben, liegen bis heute im Dunkeln. Einmal hieß es, vatikanische Stellen seien auf Verleumdungen gegen Pfarrerin Elke Göß, die aus Bayreuth dem Vatikan nahe gebracht worden seien, hereingefallen.

Im Juli 2009 hat ein junger, hoch aggressiver Römer, der bereits im Bahnhof Termini in Rom ankommende Touristen geschlagen haben könnte, im Beisein seiner beiden Eltern Elke Göß im voll besetzten Zug vor einer Menge Zeugen am Flughafen Fiumicino ins Gesicht geschlagen und ihr eine volle Wasserflasche aus Glas auf den Kopf gehauen. Die italienische Gendarmerie hat den Fall bearbeitet. Ob es einen Zusammenhang mit den Vorkommnissen an Ostern 2008 im Vatikan gibt, konnte bisher nicht festgestellt werden.

 

7. Lernen und Einüben katholischer Pietät durch Pfarrerin Elke Göß

 

Im Jahr 2008 war Elke Göß fast drei Monate in Rom und in Italien mit Papst Benedikt XVI. unterwegs. In dieser Zeit ist viel gegenseitiges Vertrauen wieder gewachsen, was die vatikanische Gendarmerie an Ostern 2008 zu  zerstören versucht hatte. Neben den jährlichen Messen und Andachten in der Karwoche und an Ostern nahm Elke Göß zwischen 19. April 2005 und 28. Februar 2013 an zwei Konsistorien (Reinhard Kardinal Marx, Walter Kardinal Brandmüller, Rainer Maria Kardinal Woelki), einer Bischofsweihe (Erzbischof Georg Gänswein), an der Seligsprechung Papst Johannes Paul II., am 80. Geburtstag und am 85. Geburtstag Papst Benedikt XVI., am Weltjugendtag in Madrid, am Sommerurlaub in Brixen, an apostolischen Reisen des Papstes nach München, nach Mariazell und Wien, nach Prag, nach Jerusalem und Bethlehem, nach Edinburgh und London, nach Berlin, Erfurt und Freiburg, nach Santa Maria di Leuca, Brindisi und Venedig und an weiteren liturgischen Feierlichkeiten im Petersdom, auf dem Petersplatz und in Rom teil.

Nach dem intensiven gemeinsamen Jahr 2008 signalisierte Papst Benedikt XVI. zu Maria Empfängnis am 8. Dezember 2008 im Rom Pfarrerin Elke Göß, die keinen aktuellen Dienstauftrag der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern hatte, dass sie sich durch Gebet und geistliche Introspektion bis zum nächsten Osterfest darauf vorbereiten solle, dass sie die Einsetzung der Eucharestie mitfeiern könne. Pfarrerin Elke Göß bestand darauf, dass innerkatholisch vorher geklärt werden sollte, ob es erhebliche Einwände dagegen geben würde, wenn sie als eine in der apostolischen Sukzession ordinierte, zölibatär lebende, evangelische Theologin die Einsetzungsworte bei der eucharistischen Feier mitsprechen würde. Zudem legte sie großen Wert auf die theologisch angemessene Formulierung „pro multis“ bei den Einsetzungsworten. In der kirchlichen Praxis hatte sich ein generöser und publikumsfreundlicher Umgang mit den Einsetzungsworten eingeschlichen durch die Formulierung, dass das Blut Christi für alle vergossen worden sei zur Vergebung der Sünden. Korrekterweise heißt es im Lukasevangelium im Kapitel 26 in Vers 28 „pro multis“ (für viele). Papst Benedikt XVI. bekräftigte im Frühjahr 2009, dass die Formulierung „pro multis“ bei der Einsetzung der Eucharestie zu gebrauchen sei. Elke Göß hatte großes Vertrauen, als sie eingeladen wurde, die Einsetzungsworte an Ostern 2009 bei der eucharistischen Feier mitzusprechen, da sie wusste, dass sowohl Papst Benedikt XVI. als auch sein Privatsekretär Dr. Georg Gänswein sie seit ihrer Zeit als Vikarin in München kannten und dass beide jahrelang in der Glaubenskongregation gearbeitet hatten. Von daher musste und konnte sie davon ausgehen, dass sie in ihren theologischen Positionierungen und Überzeugungen durch zwei Mitarbeiter der Glaubenskongregation bereits „durchgecheckt“ worden war und dass man mit ihr zufrieden zu sein schien. Andernfalls hätte man sie bestimmt darauf angesprochen. In Bayreuth war sie ab Herbst 2005 regelmäßig in eine katholische Messe gegangen, die von Dekan Siegbert Keiling, einem Schüler Papst Benedikt XVI., der gleichzeitig ein Schüler von Professor Dr. Hans Küng gewesen war, zelebriert wurde. Nach einer gewissen Annäherungsphase sagte Dekan Siegbert Keiling von sich aus, dass er der Meinung sei, dass Elke Göß in ihren Ansichten auch Mitglied der katholischen Kirche sein könnte.

In den mehr als drei Monaten zwischen Dezember 2008 und März 2009 vergegenwärtigte sich Pfarrerin Elke Göß das Verständnis des evangelischen Abendmahls und der katholischen Eucharestie und ihr eigenes Amtsverständnis sowie das Amtsverständnis der katholischen Kirche. Sie erinnerte sich an die dogmatischen Lehren, die sie in ihrem Theologiestudium beigebracht bekommen hatte und die in den beiden theologischen Examina abgeprüft worden waren. Sie nahm ein Lehrbuch der Dogmengeschichte von Eduard Lohse, das sie im Ersten Kirchlichen Examen nahezu auswendig gelernt hatte, zur Hand und las die wichtigsten Passagen nochmals. Sie versuchte zu beantworten, was Professor Dr. Dr.hc mult Wolfhart Pannenberg zu bestimmten eucharistischen Fragestellungen aus protestantischer Sicht sagen würde. Sie ging die Szenen und vermeintlich von den Medien inszenierten Skandale, die der damalige Präfekt der Glaubenskongregation Joseph Kardinal Ratzinger in der katholischen Kirche ausgelöst haben soll, in Gedanken nochmals durch und fragte sich, was sie davon wusste, welche Positionierungen Joseph Kardinal Ratzinger vertreten hatte, wie die katholische Lehrmeinung und wie die katholischen Gläubigen darauf reagiert hatten und was die protestantischen Kirchenvertreterinnen und Kirchenvertreter dazu gesagt hatten. Besonders die Frage des nach Konfessionen getrennten Religionsunterrichtes, die Frage der gegenseitigen Teilnahme an Gottesdiensten und Messen, die Frage, wie Homosexuelle in das kirchliche Leben integriert werden sollten und integriert werden können, die Frage, ob Abtreibung Sünde sei, die Frage, wie Ehen gelingen können, die Frage, unter welchen Voraussetzungen konfessionsverschiedene Ehen gelingen können, die Frage, ob Kinder mit einem katholischen Elternteil immer katholisch erzogen werden sollten, die Frage, welche Würde Mönche und Nonnen haben, die Frage, ob das Zölibat eine unverzichtbare Voraussetzung für das Priesteramt sein sollte, die Frage, wie viel Ehre und Würde einem Papst zukommen sollte, die Frage, ob Martin Luther das Papstamt wirklich grundsätzlich abgelehnt hat, die Frage, an welchen Punkten die reformatorische Kritik an der katholischen Kirche und ihrer Glaubenspraxis bis heute nicht überflüssig geworden ist und an welchen Punkten sich eine Annäherung der katholischen Kirche an die protestantischen Kirchen vollzogen hat, die Frage, ob es „eine allgemeine, katholische Kirche“ gibt, wie sie aussieht und nach welchen Maßstäben deren Mitglieder beurteilt werden können, die Frage, ob die Lehre von den letzten Gültigkeiten im Glauben von den evangelischen Kirchen anders beantwortet wird wie von der katholischen Kirche, die Frage, ob die katholische Kirche das Christusbekenntnis rein, unverfälscht und unantastbar lehrt und lebt, die Frage, ob Glauben und ein reines Gewissen in der katholischen Kirche zu Beginn des 21. Jahrhunderts immer noch käuflich zu erwerben sind wie zu Zeiten Martin Luthers durch die Ablassbriefe, die Frage, ob die katholischen Geistlichen die Rechtfertigung allein aus Glauben predigen, die Frage, ob Katholikinnen und Katholiken allein auf die Gnade Gottes vertrauen, die Frage, ob die Exkommunikation Martin Luthers von einem Papst je zurückgenommen werden könnte, die Frage, wer heilig ist und wie mit Heiligen umgegangen werden sollte, die Frage des Verhältnisses von gelebter Volksfrömmigkeit zu theologischer Lehrmeinung, die Frage, welchen Stellenwert Maria in der evangelischen Kirche hat und ob hier Defizite gegenüber dem katholischen Verständnis bestehen würden und nicht zuletzt die Frage, welchen Gehorsam eine in der Sukzession ordinierte, zölibatär lebende, evangelische Theologin bzw. ein in der Sukzession ordinierter, zölibatär lebender, evangelischer Theologe dem Papst schuldet und ob es Unterschiede im Gehorsam geben könne, je nachdem, wie sehr eine evangelische Pfarrerin bzw. ein evangelischer Pfarrer mit guten protestantischen Gründen einen Papst anerkennen können wollen würde. Pfarrerin Elke Göß war der Meinung, dass vor allem die katholische Marienfrömmigkeit, die im 19. Jahrhundert bewusst als katholisches Identifikationsmerkmal in Abgrenzung zu den protestantischen Kirchen von päpstlicher Seite eingeführt worden war, zu starke Züge einer Volksfrömmigkeit trage und sich inhaltlich zu wenig am Evangelium orientiere. Allerdings ist gerade die emotional stark betonte Marienfrömmigkeit sehr vielen Katholikinnen und Katholiken von klein auf ans Herz gewachsen. Protestantinnen und Protestanten kennen das stellvertretende Beten. So könnten Protestantinnen und Protestanten für ihre katholischen Glaubensgeschwister beten, wenn sie geistliche Marienlobpreisungen sprächen. Dieser stellvertretende Akt ist ein Zeichen gelebter Nächstenliebe im Glauben. Nach all diesen introspektiven Überlegungen konnte Pfarrerin Elke Göß kurz und knapp sagen, dass es ihrer Meinung nach nichts Trennendes zwischen Evangelischen und Katholischen geben müsste, wenn die katholische Kirchenhierarchie damit einverstanden wäre. Wenn also die katholische Kirchenhierarchie bereit wäre, sie, Pfarrerin Elke Göß, als in der apostolischen Sukzession rechtmäßig ordinierte, zölibatär, also ehelos lebende, evangelische Theologin als gleichberechtigt mit katholischen Priestern anzuerkennen, so würde sie selbst sich dieser Anerkennung nicht entziehen wollen. Zugleich war Pfarrerin Elke Göß sehr ergriffen davon, dass der geschlechtliche Unterschied in der Frage der Anerkennung einer in der apostolischen Sukzession ordinierten, zölibatär lebenden, evangelischen Theologin aus Sicht der katholischen Kirchenhierarchie offensichtlich eine so untergeordnete Rolle spielt, dass er außer bei der Frage nach dem zölibatären Leben in ihrem Fall nicht thematisiert wurde. Die Anerkennung einer in der apostolischen Sukzession ordinierten, zölibatär lebenden evangelischen Theologin durch die katholische Kirchenhierarchie bedeutete, dass die katholische Kirchenleitung ihr eine einem Priester als gleichwertig anzusehende Position zuweisen würde. In den ersten vier Jahren des Pontifikates von Papst Benedikt XVI. hatte sich Pfarrerin Elke Göß intensiv mit der katholischen Glaubenspraxis, wie sie in Rom und auf apostolischen Reisen praktiziert wurde, beschäftigt und sie hatte zu Beginn feststellen müssen, dass sie aufgrund ihrer Erfahrungen in protestantischen und in katholischen Kirchengemeinden und aufgrund ihres Studiums der evangelischen Theologie ein ganz eingeschränktes Verständnis der katholischen Kirche mitgebracht hatte. Nun, fast acht Jahre später, ist sie in die katholische Glaubens- und Frömmigkeitspraxis so weit hineingewachsen, dass diese ihr kaum mehr fremd sind. Es erstaunt sie, dass sie sich in ihrer theologischen Positionierung als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche dafür kaum theologisch verändern musste. Sie hat ihr Kirchenverständnis lediglich erweitert, aber kaum inhaltlich umgeformt.

Auf diesem Weg in den vergangenen fast acht Jahren hat Elke Göß zu einem sehr großen, überwiegenden Teil Zustimmung von katholischen Geistlichen erfahren. Niemals wurde ihr von einem katholischen Geistlichen die Anerkennung als evangelische Pfarrerin abgesprochen. Massiven Widerstand hingegen gab es von katholischen Laien und hier vor allem von katholischen Frauen, die gar nicht damit zu Recht kamen, dass eine Frau eine geistliche Kompetenz durch ein Theologiestudium erlangt hat und dass sie ordnungsgemäß in ein geistliches Amt berufen wurde. Katholische Laien, die beispielsweise den „Legionären Christi“ angehören, äußerten mehrfach Respektlosigkeiten und Erniedrigungen gegenüber Elke Göß, die sie noch stärker negativ formulierten, wenn zur Sprache kam, dass Elke Göß Pfarrerin ist. Die Anfeindungen durch Katholikinnen und Katholiken gegenüber Elke Göß überstiegen jegliches hinnehmbare Maß, so dass die Polizei in Bayreuth zwischen September 2004 und November 2011 67 Straftaten bearbeitet hatte, die nach Aussage der Polizei Bayreuth, die dies nachgeprüft hatte, ausnahmslos alle von Katholikinnen und Katholiken gegen Elke Göß begangen worden waren. Hinzu kamen zwischen September 2004 und November 2011 24 Körperverletzungen, davon wurden Elke Göß elf Körperverletzungen in Rom zugefügt, die von verschiedensten Ärzten dokumentiert wurden und die alle ebenfalls bis auf eine Körperverletzung durch Katholikinnen und Katholiken verübt wurden. Sehr erstaunlicherweise blieben sämtliche 67 Straftaten, in denen die Polizei in Bayreuth ermittelt hatte, und zehn Körperverletzungen durch das bayerische Justizsystem ungesühnt, da die Staatsanwaltschaft Bayreuth ständig neue Ausreden erfand, die angezeigten Verfahren einzustellen. Offensichtlich gelingt es der katholischen Basis nicht, die ökumenischen Fortschritte zu begreifen, die der Vatikan und Papst Benedikt XVI. gegangen sind in der Anerkennung einer nach katholischem Verständnis rechtmäßig ordinierten, ehelos lebenden, evangelischen Theologin, die der Vatikan und Papst Benedikt XVI. als mit katholischen Priestern gleichwertiges Kirchenglied ansehen.

 

8. Die eucharistische Ökumene an Ostern 2009

 

In der Karwoche 2009 ließ Papst Benedikt XVI. überprüfen, ob sich Pfarrerin Elke Göß in einer inneren Meditation auf das Osterfest vorbereitet hat und ob sie mit sich in ihrem Gewissen im Reinen sei, wenn sie die Einsetzungsworte bei der eucharistischen Feier in der Osternacht mitsprechen würde. Diese Anfrage war von einem großen Ernst getragen, der Elke Göß erschauern ließ. Papst Benedikt XVI. und Pfarrerin Elke Göß erkannten beide die kirchengeschichtliche Tragweite eines solchen Vorganges. Für Papst Benedikt XVI., der in Bayern aufgewachsen war, der als Kind beim Nachspielen der Messe bereits in den 1930er Jahren eine weibliche Ministrantin hatte, der mit Frauen gemeinsam Theologie studiert hatte, der in Briefkontakt mit der evangelischen Theologie-Professorin Dr. Elisabeth Gössmann stand und der als Erzbischof von München und Freising gewirkt hatte, war eine evangelische Pfarrerin keine allzu große Besonderheit. Für Pfarrerin Elke Göß war und ist Papst Benedikt XVI. kein fremder Kirchenfürst, da sie ihn bereits seit 1981 kannte und da sie ihn wegen seiner ethischen Geradlinigkeit, seiner theologischen Präzision, wegen seiner unnachgiebigen Sturheit in Problemfällen und wegen seiner starken Durchsetzungsfähigkeit, die er ausschließlich am Evangelium und an der kirchlichen Tradition orientiert, außerordentlich schätzt. Er hatte ihr vorgelebt, wie man sich geradlinig an der christlichen Theologie orientieren konnte und wie man unnachgiebig für seinen christlichen Glauben einstehen konnte, seien die Anfeindungen der Gegnerinnen und Gegner noch so groß. Er hatte ihr vorgelebt, wie viel man studieren und arbeiten muss, um sich wirklich und ganz dem Wort Gottes hingeben zu können, um fest im Glauben werden zu können und um ganz darauf vertrauen zu können, dass einem der Glaube an Gott, Jesus Christus und den Heiligen Geist in allen Lebenslagen und bei allen Problemen wirklich und tatsächlich hilft. Neben dieser Glaubensfestigkeit hatte ihr Papst Benedikt XVI. seit seiner Zeit als Erzbischof von München und Freising immer die Zuversicht vermittelt, dass es richtig ist, sich nicht den zeitgenössischen Fragen und Problemen wie ein Blatt im Wind zu überlassen, sondern dass es von Nöten ist, Pflöcke aus einer unbeirrbaren Glaubenssicht heraus in sumpfiges Terrain einzuschlagen, in dem kaum einer oder eine den Weg kennt und in dem kaum jemand mehr Halt zu finden imstande ist. Die gegenseitige Kenntnis der theologischen Haltung und der religiösen Glaubensüberzeugung erleichterte beiden, Papst Benedikt XVI. und Pfarrerin Elke Göß, die Anerkennung des anderen und das Vertrauen in den anderen. Auch dies war und ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine Gemeinschaft in der eucharistischen Ökumene. Bei einem nächsten Papst müsste sich eine in der apostolischen Sukzession ordinierte, zölibatär lebende evangelische Theologin erst wieder ganz neu orientieren und sich in die Schriften und Glaubensüberzeugungen dieses katholischen Theologen einarbeiten, um mit reinem Gewissen zustimmen zu können, als evangelische Pfarrerin an einer eucharistischen Ökumene teilnehmen zu können, ohne gegen das eigene Ordinationsversprechen, das sie der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern gegeben hat, zu verstoßen.

Durch die geistige Introspektion in der Vorbereitung auf das Osterfest 2009 getragen, wurde die in der apostolischen Sukzession ordinierte, zölibatär lebende, evangelische Theologin in der Osternacht 2009 von Papst Benedikt XVI. eingeladen, die Einsetzungsworte zur Eucharestie laut mitzusprechen. Kurz vorher nahm Papst Benedikt XVI. mit Elke Göß Blickkontakt auf und forderte sie dadurch auf, beim Sprechen der Einsetzungsworte stehen zu bleiben, während sich die Gläubigen hinknieten. Gemeinsam mit den Zelebranten, die um den Altar im Petersdom versammelt waren, und unter Anleitung von Papst Benedikt XVI. sprach Elke Göß die lateinischen Einsetzungsworte, wie sie im ersten Korintherbrief im Kapitel 11 in den Versen 23 bis 25 überliefert sind.

Bei allen Messfeiern nach Ostern 2009 wiederholte sich das Gleiche. Bei diesen Feiern kniete die in der apostolischen Sukzession ordinierte, zölibatär lebende evangelische Theologin nieder, während sie die Einsetzungsworte auf Lateinisch mitsprach, um zu signalisieren, dass sie sich dem Primat des Papstes unterstelle und um anzuzeigen, dass sie die Einsetzungsworte nur unter seiner Anleitung mitspreche. Dies entspricht dem Vorgehen in der evangelischen Kirche, wonach der an einer Kirche installierte Pfarrer bzw. die Pfarrerin das Hausrecht hat. Will oder soll ein Pfarrer oder eine Pfarrerin, die nicht für diese Gemeinde beauftragt ist, irgendeine kirchliche Handlung in einer Gemeinde vollziehen, für die ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin beauftragt ist, so benötigt er oder sie hierfür die Zustimmung des für diese Gemeinde zuständigen Pfarrers bzw. der Pfarrerin. Martin Luther hat sehr verschärften Wert auf die Einhaltung der parochialen Zuständigkeiten gelegt, damit es nicht zu „wilden“, unkontrollierten oder ungenehmigten kirchlichen Handlungen in Kirchengemeinden kommen sollte. Aus dieser Sichtweise heraus ist die Betonung der Bedeutung der apostolischen Sukzession für die kirchenrechtlich korrekte Handlungsfreiheit aus protestantischer Perspektive verständlich.

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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