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Sexualisierte Gewalt in den Kirchen strafrechtlich zu ahnden, ist die Pflicht des Staates

Heute stellt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx die neue Missbrauchsstudie vor. Bereits gestern erschienen in der Süddeutschen Zeitung und in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mehrere Artikel zu diesem Thema. Drei Probleme werden missverständlich aufgearbeitet.

1. Kindesmissbrauch ist sexualisierte GEWALT. Kindesmissbrauch hat mehr mit Gewalt als mit Sex zu tun. Es gibt also keine armen "notgeilen" Täter, die eine unzureichende eigene Aufklärung ihrer Sexualität als Entschuldigungsgrund nennen könnten.

2. Wer glaubt, das Zölibat sei Schuld an der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der römisch-katholischen Kirche übersieht, dass die "Dunkelziffer" in der evangelischen Kirche nicht bekannt ist. Dort dürfen Pfarrer heiraten.

Zudem ist das Bild des entsexualisierten Priesters eine Fata Morgana. Bereits Ende der 1980er Jahre sagte ein damaliger Doktorand in einer Vorlesung der römisch-katholischen Fakultät an der Ludwig-Maximilian-Universität München zu mir, dass jeder Priester Sex habe. Alles andere sei naiv. Priester wären sogar Väter. Dieser ehemalige Doktorand ist heute der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, der die Missbrauchsstudie heute vorstellt. Ich bin seitdem nicht mehr naiv. Ich kenne katholische Geistliche, die jede Woche an ihrem freien Tag zu Prostituierten gehen. Manche Priester bringen es auf etwa 100 Sexualkontakte zu verschiedenen Frauen. Das erlaubt die römisch-katholische Kirche. Ein riesiges Problem ist, dass die Gläubigen bei der Sexualmoral ihrer Priester nicht hinterherkommen und ein antiquiertes Bild aus dem 19. Jahrhundert perpetuieren. Das Zölibat dürfte in den aller wenigsten Fällen der "Auslöser" für Kindesmissbrauch sein.

3. Das größte Problem, das sich bis in die Führungsspitze der römisch-katholischen Kirche durchzieht, ist, dass man die Trennung von Kirche und Staat dafür missbraucht, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht der staatlichen Ordnungsgewalt zu unterstellen. Diesen Fauxpas begeht sogar der Beauftragte der Bundesregierung Röhrig in einem Interview in der "Süddeutschen Zeitung" gestern. Kindesmissbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer ist nach dem Grundgesetz strafbar.

Auch die römisch-katholische Kirche und vor allem die protestantischen Kirchen, die in der öffentlichen Aufklärung weit hinter der römisch-katholischen Kirche hinterherhinken, haben sich an das Grundgesetz zu halten. Lediglich für die Fälle, in denen nach staatlichem Recht eine Verjährung eingetreten ist, darf es ausschließlich eine innerkirchliche Aufarbeitung geben.

Auch die Kirchen haben sich an das staatliche Recht zu halten. Jede Straftat sexualisierter Gewalt muss von den Kirchen im Sinne des Strafrechts angezeigt werden. Dies hat Papst Benedikt XVI. verbindlich für alle Bischöfe weltweit in der römisch-katholischen Kirche vorgeschrieben. Dass nun, fünfeinhalb Jahre nach seiner Dienstniederlegung, erneut die strafrechtliche Relevanz von sexualisierter Gewalt fraglich erscheint, ist ein sehr großer Rückschritt und es ist nicht deutlich, wie dieser Rückschritt unter Papst Franziskus passieren konnte. Teile der deutschen Bischöfe scheinen gegen die radikale Aufklärungsbereitschaft von Papst Benedikt XVI. gemauert zu haben.

Man darf bei sexualisierter Gewalt zum einen die Biographien zerstörende Gewalt nicht übersehen. Zum anderen muss man den "Schneeballeffekt" nicht unterschätzen. Zum dritten gilt es sexualisierte Gewalt zu entmythologisieren und nicht nur Aufklärung in Aussicht zu stellen.

Die Bereitschaft des Staates, hier durchdringend auf Änderungen zu bestehen, lässt sehr zu wünschen übrig. Beispielsweise in Regensburg waren und sind es nicht zuletzt staatliche Behörden, die Strafanzeigen wegen sexualisierter Gewalt nicht oder äußerst verzögert erst nach Jahren unwillig bearbeiten. Das ist kein Wunder. Im Herbst 2017 gab es bei der Kripo Regensburg einen einzigen Beamten, der für sexualisierte Gewalt zuständig war und in der Staatsanwaltschaft Regensburg gibt es lediglich eine einzige Staatsanwältin, deren Dienstzeit von 9 bis 14 Uhr geht, die alle Fälle sexualisierter Gewalt bearbeitet. Die Bereitschaft des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger, seine Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist sehr gering. Präventiv liesse sich ebenfalls einiges in die Wege leiten.

Kindern und Jugendlichen wird teilweise eine falsche Sicherheit vorgegaukelt, indem man angibt, im Fall des Falles werde man reagieren. Doch dann ist es zu spät. Täter gehören präventiv ins Visier genommen. Dazu gehört, selbstverständlich, dass Vorstrafen wegen Pädophilie im internen Polizeicomputer erscheinen. Derzeit sind sie dort überhaupt nicht eingetragen. Polizistinnen und Polizisten haben kaum eine Möglichkeit, sich darüber Kenntnisse zu verschaffen. Psychiatrie-Aufenthalte können sie im Polizeicomputer erkennen.

Es muss die Pflicht für das Leitungspersonal der Justiz geben, dass sie Vorstrafen ihrer eigenen Mitarbeitenden in der Justiz in das Bundeszentralregister eintragen. So fehlen beispielsweise die Vorstrafen aller Mitarbeitenden des Amtsgerichtes Ansbach im Bundeszentralregister.

Ungestraft können drei vorbestrafte Sexualstraftäter als Zeugen in einem Prozess am Amtsgericht Regensburg wegen angeblicher "Beleidigung u.a." aussagen. Die Hälfte der vom Gericht geladenen Zeuginnen und Zeugen sind wegen Sexualstraftaten vorbestraft. Andererseits kommt keine Ermittlung wegen zehnfacher Körperverletzung durch sieben vatikanische Polizisten aus dem Jahr 2008 nicht in Gang. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ordnet diese Taten als Vergewaltigung ein, dann passiert 13 Monate gar nichts. Stattdessen kommt ein Prozess wegen angeblicher "Beleidigung u.a." in Gang, bei dem drei der sechs Zeuginnen und Zeugen teilweise mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter sind. Das ist nur ein Beispiel, wie der deutsche Staat im Falle sexualisierter Gewalt vorgeht.

Die Kirchen sollten sich hier den "schwarzen Peter" nicht zuschieben lassen und den Staat bei seinen Kompetenzen packen. Vergewaltigung verjährt nach 20 Jahren. Die römisch-katholische Kirche darf sich nicht darauf einlassen, noch in 20 Jahren hohe Summen von Entschädigungszahlungen zu leisten, nur, weil der deutsche Staat derzeit seinen Pflichten der Strafverfolgung von Sexualstraftäterinnen und -tätern nicht nachkommt. Jeder Fall von sexualisierter Gewalt in der römisch-katholischen Kirche sollte sofort zur Anzeige gebracht werden, auch wenn es sich um minderjährige Täter beispielsweise bei den Regensburger Domspatzen handelt. Das dämmt die Zahlen sexualisierter Straftaten innerhalb der Kirchen sofort nachhaltig ein. Der Staat muss in die Pflicht genommen werden.

Keine Tabuisierung und keine Beschönigung mehr von sexualisierter Gewalt in der Kirche! Opferschutz statt Täterschutz!

 

Elke Göß

 

25. September 2018

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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