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12.03.2013 Die Wahl einer Päpstin wurde möglich

 

Heute vor sieben Jahren war der erste Tag des Konklaves nach dem Rücktritt von Papst Benedikt XVI. Über das, was in einem Konklave läuft, müssen die Teilnehmer Stillschweigen bewahren. Deshalb wird es keine offizielle Bestätigung über die Wahlergebnisse von Seiten des Vatikans oder eines Papstes geben.

Ich weiß nicht mehr, wer mir im Vatikan erstmals gesagt hat, dass ich im ersten Wahlgang des Konklaves am 12. März 2013 Stimmen bekommen habe. Es sollen vier Stimmen gewesen sein. Eine davon kam vom inzwischen verstorbenen Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner. Er galt als der mächtigste deutsche Kardinal, der schon bei der Wahl des heiligen Papstes Johannes Paul II. und an der Wahl von Papst Benedikt XVI. eine entscheidende Rolle gespielt hat. Kardinal Meisner sagte kurz vor seinem Tod, dass er mich bereits seit meinem 18. Lebensjahr kannte. Das war das Jahr, in dem ich in den Kirchenvorstand meiner Heimatgemeinde gewählt worden war. Im gleichen Lebensjahr entdeckte ich neue Möglichkeiten für die Ökumene beim Lesen des „Lima-Papiers“.

Wer hat mich noch im Konklave 2013 gewählt? Wahrscheinlich waren es im ersten Wahlgang zwei italienische Kardinäle und vermutlich der Privatsekretär des inzwischen heiliggesprochenen Papstes Johannes Paul II. Stanislaw Kardinal Dziwisz.

Im zweiten Wahlgang soll ich eine Stimme bekommen haben. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass mich einer der vier Kardinäle, die mir im ersten Wahlgang ihre Stimme gegeben haben, erneut gewählt hat. Doch seit einiger Zeit zweifle ich daran. Es könnte sich sogar ein fünfter Kardinal entschlossen haben, mich zu wählen.

Dieses Ergebnis ist eine Sensation, die ihres Gleichen sucht. Noch nie bekam eine Frau in einem Konklave, also bei einer Papstwahl, eine Stimme. Im 8. Jahrhundert soll es die Päpstin Johanna gegeben haben. Sie erreichte diese Position nur, weil sie sich als Mann verkleidet hatte und vorher als Mönch in Rom lebte. Die Kardinäle mussten davon ausgehen, dass sie ein Mann war. Päpstin Johanna soll bei einem Sturz vom Pferd in einer engen Gasse in Rom zu Tode gekommen sein. Zu diesem Zeitpunkt soll sie schwanger gewesen sein. Ich war weltweit und zu allen Zeiten die erste Frau, die Stimmen im Konklave bekommen hat und dann gleich vier bzw. fünf Stimmen.

Es gab sehr bekannte Kardinäle, die im Konklave 2013 nur eine oder zwei Stimmen erhielten. Bereits mit einer Stimme im ersten Wahlgang gewählt zu werden, gilt unter den Kardinälen als eine Ehrenbezeugung.

Besonders ins Gewicht fällt, dass ich am 12. März 2013 erst 49 Jahre alt war. Bekommt man in einem so jungen Alter eine Stimme im Konklave, gilt man als Hoffnungsträger bzw. als Hoffnungsträgerin. Jorge Mario Kardinal Bergoglio war beim Konklave 2005, als er erstmals Stimmen erhielt, bereits 68 Jahre alt. Wann Joseph Kardinal Ratzinger erstmals Stimmen in einem Konklave bekam, ist nicht bekannt. Joseph Ratzinger wurde von Papst Johannes Paul II. am 25. März 1977 zum Erzbischof von München und Freising ernannt. Damals war er 49 Jahre alt, aber erst im Alter von 50 Jahren erhielt er am 28. Mai 1977 die Bischofsweihe. Man könnte sagen, Joseph Ratzinger wurde mit 50 Jahren Bischof, zuvor war er Konzilstheologe beim Zweiten Vatikanischen Konzil. Ich erhielt im Alter von 49 Jahren vier bzw. fünf Stimmen im Konklave. Dieser Vergleich lässt die Bedeutung der Entscheidung der vier bzw. fünf Kardinäle deutlich werden.

Bekanntlich erfolgt die Wahl im Konklave streng geheim. Die Wahlzettel werden in eine Urne geworfen, nachdem man laut versichert hat, dem Geist Gottes gefolgt zu sein. Bei der Auszählung werden die Stimmzettel von mehreren Kardinälen gelesen. Bei meiner Wahl stand auf den Stimmzetteln „Göß, pastora“. Dies heißt genau übersetzt: „Göß, Schäferin“ und bedeutet so viel wie „Göß, Pfarrerin“. Pastora ist eindeutig weiblich. Es soll nach dem erstmaligen Verlesen eine Diskussion unter den Kardinälen entstanden sein. Diese ist sicherlich protokolliert. Akten bezüglich eines Konklaves werden nie veröffentlicht und stehen auch für wissenschaftliche Zwecke nach einer Sperrfrist nicht zur Verfügung. Allerdings kann man annehmen, dass die heute noch lebenden Zeugen, wie beispielsweise Reinhard Kardinal Marx, Rainer Maria Kardinal Woelki, Christoph Kardinal Schönborn oder auch Kurt Kardinal Koch, um deutschsprachige Kardinäle zu nennen, und selbstverständlich auch Papst Franziskus sich noch sehr gut an das weltbewegende Ereignis vor sieben Jahren erinnern.

Die Nennung auf den Stimmzetteln ist von entscheidender Wichtigkeit. „Göß, pastora“ beinhaltet die wichtigste Essenz des Konklaves 2013. Zum einen geht aus „pastora“ hervor, dass ich eine Frau bin. Zum zweiten bedeutet es, dass ich als Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, derzeit ohne Dienstauftrag, Stimmen im Konklave 2013 erhalten habe. Dies bedeutet, dass eine Pfarrerin Päpstin werden kann. Dass ich seit 1. Juli 2000 keinen Dienstauftrag mehr habe, ist dabei unerheblich.

Die Bedeutung ist sogar noch brisanter. Ich bin Pfarrerin der evangelisch-lutherischen Kirche. Martin Luther wurde als Ketzer verbrannt. Er gilt in der römisch-katholischen Kirche bis heute als Ketzer. Das Lutherjahr 2017 hat daran nichts geändert. Ketzer sind exkommuniziert nach Ansicht der römisch-katholischen Kirche. Mitglieder der evangelisch-lutherischen Kirche können somit offensichtlich mit der römisch-katholischen Kirche kompatibel sein. Ich existiere, lebe und glaube offensichtlich im Sinne der römisch-katholischen Kirche. Die einzig logische Schlussfolgerung ist, dass eine evangelisch-lutherische Pfarrerin Päpstin werden kann. Das ist eine Weltneuheit.

Was fehlt mir also noch, um Päpstin zu werden? Es fehlt mir die absolute bzw. die relative Mehrheit. Bis zum vierten Wahlgang muss ein Papst bzw. eine Päpstin mit absoluter Mehrheit gewählt werden, also mit einer Zweidrittel-Mehrheit. Im vierten Wahlgang genügt die relative Mehrheit. Der Kandidat oder die Kandidatin, die die meisten Stimmen im vierten Wahlgang erhält, wäre zum Papst bzw. zur Päpstin gewählt. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle, die am Tag vor der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, schwankt. Ein Beispiel: Was passiert, wenn eine Person in einem Konklave in allen Wahlgängen 60 Stimmen erhält? Diese Person wäre zum Papst bzw. zur Päpstin gewählt. Ich habe vier bzw. fünf Stimmen im Konklave 2013 erhalten. Hätte ich 60 Stimmen erhalten, wäre ich gewählt worden. Es gibt keinen Unterschied, ob eine Person eine Stimme, vier Stimmen, fünf Stimmen oder 60 Stimmen bekommt in einem Wahlgang in einem Konklave. Ich bin allerdings der Meinung, wenn ich jemals mehr als fünf Stimmen in einem Konklave erhalten sollte und wenn sich die Kardinäle dazu entschlössen, eine Frau zur Päpstin zu wählen, dann würden sie dieser Frau mit überwältigender Mehrheit ihre Stimmen geben. Wird eines Tages eine Päpstin aus einem Konklave hervorgehen, dann werden sich (fast) alle Kardinäle hinter sie stellen.

12.03.2013: Die Wahl einer Päpstin wurde möglich.

 

Elke Göß

 

12. März 2020

 

 

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Update: 2. Oktober 2023

Installation: 10. Mai 2018

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